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Neben dem Baujahr des Hauses, der Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Nutzungsart, muss auch die 
Wohnfläche angegeben werden | Foto: Pexels/ Anete Lusina

Grundsteuerreform
Grundbesitzer müssen jetzt eine neue Erklärung abgeben

(lstn). Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hat dies jedoch schon Mitte 2022 erste Auswirkungen: Sie müssen eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim zuständigen Finanzamt abgeben. Diese Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli 2022 nach gesetzlicher Verpflichtung elektronisch zum Beispiel über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Vorher erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer im...

  • Buxtehude
  • 14.06.22
  • 448× gelesen
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