Urteil gegen Sozialpädagogen
Drei Jahre Haft für Sex-Straftaten im Jugendzentrum

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bim. Tostedt. Zu drei Jahren Haft und einem Berufsverbot nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wurde jetzt ein ehemaliger Leiter des Jugendzentrums (JUZ) Tostedt vom Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt verurteilt. Das Gericht sah die Vorwürfe der zweifachen sexuellen Nötigung und einer Vergewaltigung im Zeitraum zwischen Dezember 2015 und September 2016 nach diversen Zeugenaussagen und einem Sachverständigen-Gutachten als erwiesen an.
Wie berichtet, hatten sich vor rund viereinhalb Jahren im JUZ wahre Abgründe aufgetan, die umso erschreckender sind, da die sexuellen Übergriffe und verbalen Entgleisungen sich in einer öffentlichen Jugendeinrichtung ereigneten. Während der Angeklagte sich als Opfer von Nachstellungen durch eine 46-jährige pädagogische Kraft darstellte und bis auf einen Klaps auf den Po alle Übergriffe bestritt, hatte das Opfer in bewegenden Worten glaubhaft geschildert, was ihr der 40-jährige Sozialpädagoge angetan haben soll.
Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und neun Monaten, weil sich der Angeklagte bisher nichts zu Schulden kommen lassen habe und einen gefestigten Eindruck mache.
Nach der Einlassung des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung und der Aussage des Opfers, die beide glaubhaft klangen, habe es 50 zu 50 und regulär zugunsten des Angeklagten gestanden, erläuterte die Richterin in der Urteilsbegründung. Jedoch habe keiner der weiteren Zeugen das Geschehene ebenso wie der Angeklagte geschildert.
Drei Zeuginnen hingegen, darunter auch die Tochter des Opfers, die zuvor selbst im JUZ tätig waren, hätten eine Vielzahl der Vorwürfe bestätigen können, u.a. auch die sexualisierte Sprache des Angeklagten. Besonders wertvoll für die Urteilsfindung sei davon die Aussage der 36-jährigen Sozialpädagogin gewesen, die das JUZ damals eine Zeitlang mit dem Angeklagten leitete und die Aussagen des Opfers bestätigte.
Sie hatte in ihrer Aussage an einem vorangegangenen Verhandlungstag von zunächst sexuellen Andeutungen gesprochen und von Aufdringlichkeiten des Angeklagten, die immer penetranter geworden seien bis zu dem Vorfall, bei dem er die beiden Frauen an die Wand drängte, seine Hose öffnete, sein Glied rieb und ihr die Zunge in den Mund steckte. Die 36-Jährige bestätigte auch die Aussage der 46-Jährigen, nach der der Angeklagte regelmäßig im JUZ onaniert habe. Weil sie sich zunehmend unsicher und unter Druck gesetzt gefühlt habe, habe sie sich zwischenzeitlich mit ihm eingelassen, "in der Hoffnung, dass er dann Ruhe gibt", hatte die Sozialpädagogin unter anderem in ihrer Zeugenaussage eingeräumt.
Weiterhin sagten u.a. ein Mitarbeiter der Tostedter Verwaltung und die Geschäftsführerin des Trägervereins der Jugendarbeit aus. Letztere habe zwar keine Anhaltspunkte für sexuelle Übergriffe gesehen, den Sozialpädagogen aber auch nicht mit den richtigen Vorwürfen konfrontiert und den Eindruck vermittelt, selbst mit "weißer Weste" dastehen zu wollen, wodurch sie nicht geeignet sei, die Aussagen des Angeklagten zu stützen, so die Richterin.
Ein vom Angeklagten und seinem Verteidiger angeführtes Komplott der Frauen sah das Gericht als nicht wahrscheinlich bzw. nicht feststellbar an, da die Zeuginnen recht wenig miteinander zu tun hätten.
Zum Abschluss stellte die Richterin zwei Fragen, die dieses Verfahren aufgeworfen hat, die aber von Nicht-Beteiligten nicht beantwortet und beurteilt werden können:
Hätten die Übergriffe vermieden werden können, wenn Außenstehende besser mit der Sache umgegangen wären, wobei nicht sicher sei, dass man es früher hätte erkennen können. Und: Hätten sich die Zeuginnen früher Schutz oder Hilfe suchen müssen?, was sicher leichter ausgesprochen als in seiner solchen Situation, die für die Opfer belastend und verunsichernd war, getan sei.
Der Anwalt des Angeklagten, der auf Freispruch plädierte, hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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