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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Kirchenasyl ist eine christliche Verpflichtung!

Einer der jungen Sudanesen beim Deutschlernen im Kirchenasyl
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(bim). Die beiden jungen Männer verbringen ihre Zeit überwiegend in einem Zimmer, lernen Deutsch oder bieten ihre Hilfe innerhalb des kirchlichen Gemeindehauses an, das sie in den kommenden Monaten nicht verlassen dürfen. Diese Einschränkungen nehmen die zwei Sudanesen jedoch gerne in Kauf, denn ihre Zukunft hängt davon ab. Ansonsten droht ihnen die Abschiebung nach Italien in eine ungewisse Zukunft. Sie leben im Kirchenasyl und hoffen, in Deutschland bleiben und ihren Asylantrag hier stellen zu dürfen. Bundesweit gibt es drei ökumenische Kirchenasyle, eines davon in der Region.
Um alle Beteiligten zu schützen, wollen die Kirchenvertreter anonym bleiben. Denn wer Kirchenasyl gewährt, geht ein hohes persönliches Risiko ein, übernimmt Verantwortung für sämtliche Fürsorge- und Gesundheitsleistungen der Betreuten. "Daher tun sich viele Kirchenvorstände schwer mit dem Kirchenasyl. Wir haben immer wieder Anfragen von außerhalb, sogar aus Schleswig-Holstein", erläutert der evangelische Pastor.
Meist handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen Asylsuchende aufgefordert werden, in die jeweiligen Ersteinreise-Länder zurückzukehren, um dort ihren Asylantrag zu stellen.
"Das Kirchenasyl verhindert, dass Asylsuchende vorschnell und womöglich in ein schwieriges Erstaufnahmeland abgeschoben werden. Und dass ihr individueller Fall noch einmal genau geprüft wird. Jemanden abzuschieben, von dem man weiß, dass er im Ersteinreise-Land in die Obdachlosigkeit gerät, fühlt sich an wie unterlassene Hilfeleistung", erläutert die Mitarbeiterin des Leitungsteams der katholischen Kirchengemeinde. Dabei sei das Kirchenasyl nur ein vorübergehender Schutz, bis eine endgültige rechtliche Klärung vorliegt.
Der kürzeste Fall im hiesigen Kirchenasyl war nach sechs Wochen, der längste nach elf Monaten entschieden.
Ob im Einzelfall Kirchenasyl gewährt wird, entscheidet der Kirchenvorstand. Zudem gibt es für die Engagierten Ansprechpartner auf landeskirchlicher- bzw. Bistumsebene, die wiederum Kontakt zur Ausländerbehörde des Landkreises und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten.
Dass die Kirchenvertreter mit ihren Einschätzungen, wem sie Asyl gewähren, überwiegend richtig liegen, untermauern die Zahlen der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche: Demnach wurden 95 Prozent der beendeten Kirchenasyle im vergangenen Jahr positiv entschieden, erlangten die Flüchtlinge mindestens eine Duldung.
Seit 2015 gibt es einen Asylkompromiss, eine Vereinbarung zwischen Kirchengemeinden, Landkreisen und dem BAMF, Kirchenasyl stillschweigend zu dulden.
Damals hatte Innenminister Thomas de Maizière das Kirchenasyl mit der Scharia gleichgesetzt und erklärt, die Kirche stelle sich außerhalb geltenden Rechts. Dem widersprechen die hiesigen Kirchenvertreter: "Es ist kein Aufbegehren gegen deutsche Rechtsprechung. Vielmehr fühlen wir uns christlichen Grundsätzen verpflichtet, Hilfesuchenden aus humanitären Gründen Schutz zu gewähren", sagt der Pastor.
Kirchenasyl wird dabei unabhängig von der Religion des Hilfesuchenden gewährt.
"Unsere Erfahrungen waren am Ende immer positiv. Die Flüchtlinge fassen Vertrauen, bringen sich ein und können durch die Kontakte in den Gemeindehäusern Erfahrungen mit der deutschen Sprache und Kultur machen. Und die Gemeinden vor Ort tragen das Kirchenasyl mit", sagt die katholische Mitarbeiterin.

Zahlen und Fakten

Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche erhielt im Jahr 2016 Kenntnis von 692 Fällen von Kirchenasyl. Fast 25.000 Menschen wurden 2016 abgeschoben; hinzu kommen etwa 52.000 Menschen, die zur sogenannten freiwilligen Ausreise bewegt wurden.
414 Kirchenasyle wurden im vergangenen Jahr neu begonnen. Insgesamt 1.139 Menschen, darunter 277 Kinder und Jugendliche, fanden im Jahr 2016 Schutz in evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden, Kirchenkreisen, Klöstern und Studierendengemeinden. Außerdem gab es drei ökumenische Kirchenasyle. Von 417 beendeten Kirchenasylen endeten 95 Prozent positiv, d.h. sie führten mindestens zu einer Duldung.
632 der 692 dokumentierten Kirchenasyle waren so genannte Dublin-Fälle, bei denen eine Abschiebung innerhalb Europas drohte. 959 Personen, davon 191 Kinder und Jugendliche, waren hiervon betroffen. Die meisten von ihnen sollten nach Italien, Ungarn oder Bulgarien abgeschoben werden. Hauptherkunftsländer der Menschen im Kirchenasyl waren Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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