Tostedt
Wer sich als Radfahrer an Verkehrsschilder hält, wird gefährdet

Vor den Pfosten müssen Radfahrer jetzt auf die Straße. Renate Witte weist auf die Gefahr durch abbiegende Fahrzeuge hin | Foto: bim
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Die viel befahrene Einmündung B75/Todtglüsinger Straße (K57) ist für alle Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung, weil man - wenn man sich der Straßenverkehrsordnung (StVO) gemäß verhält - sowohl als Auto- als auch als Radfahrer die Augen praktisch überall haben muss. Regulär spricht sich der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) zwar dafür aus, dass Radfahrer die Straßen gleichberechtigt mit dem motorisierten Verkehr benutzen. An dieser Einmündung allerdings sieht Renate Witte, Ortsgruppensprecherin des ADFC Tostedt, eine klare Gefahrenstelle für Radfahrer, nachdem der Landkreis an der Kreisstraße das Schild für den Rad- und Gehweg entfernt und gegen ein Gehweg-Schild ausgetauscht hat. Damit dürfen nur noch Fußgänger den Gehweg nutzen. Wegen der aufgehobenen Radwegebenutzungspflicht müssen Radfahrer nun inmitten abbiegender Fahrzeuge auf die Straße.

Pfosten gegen Falschparker auf dem Fußweg

Die Gemeinde hatte bereits rot-weiße Pfosten auf dem Fußweg im Einmündungsbereich installiert, weil zuvor immer wieder Fahrzeuge teils auf dem Gehweg vor dem dortigen Imbiss parkten - auch wenn das nach StVO verboten ist und vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von mindestens je fünf Metern einzuhalten ist.

Unmittelbar vor den Pfosten müssen von der B75 rechts abbiegende Radfahrer jetzt unmittelbar im Einmündungsbereich auf die Straße. "Ich muss die Kurve um den Pfosten bekommen. Außerdem reicht der Schulterblick nicht aus, um auf die von der B75 rechtsabbiegenden Kfz zu achten, ich müsste einen Wendehals machen", erläutert Renate Witte. Zumal die Sicht mitunter noch wegen dort (erlaubterweise) parkenden Fahrzeuge behindert sei. Und wenn Pkw und Lkw abbiegen, hätten sie wegen der Verkehrsinsel nicht viel Platz, um auszuweichen. "Das ist eine deutliche Verkehrsgefährdung", sagt die ADFC-Sprecherin. 

Beim Ortstermin zeigt sich: Selbst auf der parallel zur B75 verlaufenden und etwas zurückliegenden Radwegefurt, deren Markierung nicht mehr zu erkennen ist, sind die aus beiden Richtungen kreuzenden Radfahrer durch Pkw gefährdet. 

Bessere Verkehrsführung nach Kreisverkehrsbau

Im kommenden Jahr soll die Verkehrsführung durch den Kreisverkehr verbessert werden. Der Zwei-Richtungs-Radweg wird dann aufgehoben, der Radweg aber farblich hervorgehoben. Für die bis dahin mehrmonatige Übergangszeit wünscht sich Renate Witte zumindest ein Hinweisschild "Achtung Radfahrer" an der B75, um den abbiegenden Verkehr für die Zweiradfahrer zu sensibilisieren. 

Doch der Landkreis Harburg verweigert das und beruft sich auf die StVO und die gültige Rechtslage, nach der der Radverkehr innerorts auf die Straße gehöre. "Ein zusätzliches Schild wird es nicht geben. Dort gibt es keine Gefahrenlage, die das rechtfertigen würde", teilt Kreissprecher Andres Wulfes auf WOCHENBLATT-Anfrage mit. Er appelliert vielmehr an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, gegenseitig Rücksucht zu nehmen.
Entlang der viel befahrenen B75 werde es innerorts allerdings bei der Radwegebenutzungspflicht bleiben, sagt Tostedts Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam. Das sei mit der Behörde abgesprochen. Radfahrer auf große Straßen mit viel Verkehr zu zwingen, würde dem Radverkehr schaden. "Weil sich dann viele Menschen nicht mehr trauen, Rad zu fahren", erklärt er.

Vor den Pfosten müssen Radfahrer jetzt auf die Straße. Renate Witte weist auf die Gefahr durch abbiegende Fahrzeuge hin | Foto: bim
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Das Schild für den getrennten Rad-/Gehweg an der B75 bedeutet: Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht | Foto: bim
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Bianca Marquardt aus Tostedt

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