In Tostedt
Bebauung in der Zinnhütte abgelehnt

Eddy Meyer-Rochow sucht seit elf Jahren nach einer Nutzung für sein Grundstück | Foto: bim
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bim. Tostedt. Der Tostedter Gemeinderat lehnte in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich - gegen die Stimmen von SPD und Grünen - die Änderung des Bebauungsplans Zinnhütte von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet für Wohnen und nicht störende, gewerbliche Betriebe ab. Wie berichtet, wollte die Eigentümergemeinschaft Beyer ein Mehrfamilienhaus und die Deutsche Reihenhaus-AG auf dem Grundstück von Eddy Meyer-Rochow 28 Wohneinheiten in Reihenhäusern bauen.
Gegen die Bebauung auf der nördlichen Seite der Zinnhütte mit dem Mehrfamilienhaus bestanden eigentlich keine Bedenken.
Das Problem auf der südlichen Seite: Wegen des Betonwerks und des Bauhofs in unmittelbarer Nähe sowie dem von dort zu erwartenden Lärm sehen Verwaltung und Teile des Rates die Bebauung kritisch. Denn diese Betriebe dürfen in ihrer Nutzung durch die Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden. Das sollte der damalige Grundstücksbesitzer Eddy Meyer-Rochow mit einem Lärmgutachten und einem städtebaulichen Konzept nachweisen. Inzwischen hat Eddy Meyer-Rochow mit der Deutschen Reihenhaus AG einen Kaufvertrag für die Fläche. Laut dem von der Reihenhaus AG vorgelegten Lärmgutachten werden die Lärmwerte durch die Gewerbebetriebe, Straßen und Schiene deutlich oder teilweise überschritten. Darauf könne laut Verwaltung mit geänderten Grundrissen und schallgedämmten Lüftungsöffnungen reagiert werden. Nicht untersucht wurde in dem Lärmschutzgutachten allerdings, wie die gesunden Arbeitsverhältnisse beim Betonwerk und Bauhof ohne Nutzungseinschränkung gewährleistet werden. Und das zweite von der Verwaltung geforderte Lärmgutachten lag zur Ratssitzung noch nicht vor.
Diskutiert werden solle, ob es städtebaulich gesehen gute Gründe gebe, in der Zinnhütte eine Wohnbebauung zu planen, erläuterte Bauamtsleiter Axel Seute. Die Gemeinde habe noch Wohnentwicklungsflächen. Selbst wenn die Emissionen eingehalten würden, könne es zu Problemen zwischen Bewohnern und Gewerbe kommen. Es müsse kein zweites Gutachten nachgeliefert, sondern nur die Frage geklärt werden: "Wollen wir die Änderung oder nicht?", so Seute.
SPD-Ratsherr Peter Johannsen erklärte: "Wir sind uns einig, dass wir in Tostedt Wohnraum brauchen. Hier wäre es günstiger Wohnraum. Das Gewerbegebiet hat sich seit einigen Jahren nicht weiterentwickelt." Er beantragte, die Beratung zurück in den Fachausschuss zu verweisen und die Reihenhaus AG aufzufordern, ein zweites Gutachten vorzulegen mit dem nachgewiesen werde, dass für Bauhof und Betonwerk keine Einschränkungen entstünden. Das sah auch Nadja Weippert (Grüne) so. "Es ist Fakt, dass sich dort kein Gewerbe ansiedelt", erklärte sie und gab zu bedenken, dass es sich um zwei unterschiedliche Anträge handele. Sie beantragte, über den Beyer-Antrag abzustimmen und über den Reihenhaus-AG nochmal im Fachausschuss zu beraten.
Das sah die CDU anders. Alfred Timmermann sprach sich gegen eine Wohnbebauung in der Zinnhütte aus. "Diese ist nicht zwingend erforderlich, vor allem, weil absehbar ist, dass es dort Ärger geben wird. Wir legen Wert darauf, dass unsere Betriebe geschützt werden." Im Gewerbegebiet Harburger Straße an der B75 gebe es keine Gewerbeflächen mehr. "Es kann doch sein, dass die Flächen in der Zinnhütte mal interessant werden könnten", so Timmermann. Die Wählergemeinschaft (WG) lehne eine Bebauung an beiden Seiten der Zinnhütte ab, "jetzt und in Zukunft", so Dieter Weis.
Der Weippert-Antrag wurde mit 15 zu 14 Stimmen abgelehnt. Gegen eine Änderung des Bebauungsplanes von Gewerbe- in Mischgebiet sprachen sich 16 Ratsmitglieder aus CDU, WG und FDP aus.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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