Heidenau
Gemeinde stellt sich teils gegen 266-Meter-Windräder

Die Bürgerinitiative "Gegenwind Hollenstedt" aus Ochtmannsbruch hatte 250 Meter hohe Windkraftanlagen mit dem Hamburger Fernsehturm (279 Meter) verglichen. WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann machte die Dimensionen per KI-erzeugtem Bild deutlich. Die in Heidenau geplanten Anlagen sollen jeweils 266 Meter hoch sein | Foto: Foto: jd / chatGPT
  • Die Bürgerinitiative "Gegenwind Hollenstedt" aus Ochtmannsbruch hatte 250 Meter hohe Windkraftanlagen mit dem Hamburger Fernsehturm (279 Meter) verglichen. WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann machte die Dimensionen per KI-erzeugtem Bild deutlich. Die in Heidenau geplanten Anlagen sollen jeweils 266 Meter hoch sein
  • Foto: Foto: jd / chatGPT
  • hochgeladen von Bianca Marquardt

Neun neue Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 266 Metern und lediglich 900 Meter von der Ortsgrenze entfernt könnten östlich der Gemeinde Heidenau entstehen. Deren Bau hat die Firma Nextwind beantragt. Um die Stellungnahme der Gemeinde geht es in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 28. Mai 2026, um 19.30 Uhr im Heidenauer Hof,  Hauptstraße 23.

Gemäß dieser Stellungnahme will die Gemeinde für drei Anlagen die Baulast, also die Nutzung gemeindeeigener Flächen zur Sicherung der erforderlichen Abstandsflächen, verweigern. 
Bereits im Rahmen der Projektvorstellung habe die Gemeinde deutlich gemacht, dass eine verträglichere Ausgestaltung des Vorhabens erforderlich sei. Dies umfasse insbesondere die Einhaltung größerer, freiwilliger Abstände zur Wohnbebauung sowie zu sensiblen Nutzungen sowie eine Reduzierung der Anzahl der geplanten Windenergieanlagen, um die Belastungswirkungen zu minimieren.

Nach Einschätzung der Heidenauer Verwaltung bestehen jedoch nur eingeschränkte unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten. Insbesondere sei seitens des Landkreises Harburg darauf hingewiesen worden, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan – etwa hinsichtlich

  • der Flächenausweisung,
  • der Anlagenhöhe oder
  • der Anlagenanzahl

ohne eine hinreichend tragfähige städtebauliche und planungsrechtliche Begründung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens als unzulässige Verhinderungsplanung bewertet und abgelehnt würde.
Vor diesem Hintergrund stelle die Entscheidung über die Übernahme von Baulasten derzeit das einzig rechtssichere Instrument dar, mit dem die Gemeinde ihre Belange als Grundstückseigentümerin wahrnehmen könne.

Die Gemeinde Heidenau sei verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die örtlichen Belange der Daseinsvorsorge und der städtebaulichen Entwicklung zu wahren. Dazu zählten insbesondere:

  • der Schutz der Wohnbevölkerung vor übermäßigen Belastungen (insbesondere optisch bedrängende Wirkung, Lärmimmissionen, Schattenwurf),
  • der Erhalt eines verträglichen Landschaftsbildes,
  • die Sicherung der Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt diese Belange nach Auffassung der Gemeinde nicht in ausreichendem Maße, da weder weitergehende Abstände noch eine Reduzierung der Anlagenzahl vorgesehen seien.

Die Gemeinde erkenne ausdrücklich die energiewirtschaftliche Bedeutung des Ausbaus der Windenergie an. Gleichwohl sei dieser im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung so zu gestalten, dass kommunale Interessen und Schutzgüter angemessen berücksichtigt würden.

Neun 266 Meter hohe Windkraftanlagen für Heidenau beantragt

Sondergebiet Nahversorger

Ein weiteres spannendes Thema ist der Bebauungsplan "Sondergebiet Nahversorger". Mit der Planung soll auf einer derzeit brachliegenden Freifläche im Zentrum der Gemeinde Heidenau ein sonstiges Sondergebiet „Nahversorger“ ausgewiesen werden, um die planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung eines wohnortnahen Nahversorgers zu schaffen.
Die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans hatte der Gemeinderat Ende Juni 2025 beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung seien keine und im Rahmen der Behördenbeteiligung zwölf Stellungnahmen eingegangen. Mit Ausnahme von geforderten Anpflanzungen ergäben sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung sowie des Textteils zum Bebauungsplan.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.