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Zoff um Direktversicherung: Bürger hoffen auf Bundestags-Petition

Fühlt sich vom Staat abgezockt: Rentner Herbert Heins | Foto: archiv/os
  • Fühlt sich vom Staat abgezockt: Rentner Herbert Heins
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(os). Besonders viele Reaktionen von Lesern hat der WOCHENBLATT-Artikel "Ich fühle mich vom Staat abgezockt und betrogen" hervorgerufen. Zahlreiche Rentner teilen offenbar das Schicksal von Herbert Heins (64), der sich gegen die seiner Meinung nach unrechtmäßige Doppel-Verbeitragung von Direktversicherungen wehrt.
Hintergrund: Heins hatte für seine Rente privat vorgesorgt und einen Teil seines Brutto-Gehaltes in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Diese wurde von Heins' Arbeitgeber in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden mit einer pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer sowie dem gültigen Arbeitnehmeranteil belegt. Bei der Auszahlung der Lebensversicherung musste Heins die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das war 2004 im "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) festgelegt worden. Die fünfstellige Summe zahlt Heins nun in monatlichen Beiträgen, verteilt auf zehn Jahre. Der Mann aus Hollenstedt (Landkreis Harburg) will die Zahlung vor dem Sozialgericht in Lüneburg anfechten.
Heins und seine Mitstreiter von der "Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte Direktversicherung" (IG) setzen ihre Hoffnungen in die Petition 48867, mit der sich der Bundestag beschäftigen soll. Das GMG verstoße gegen das elementare Recht auf Vertrauensschutz, da es auch auf Alt-Verträge angewendet wird, argumentiert die Interessengemeinschaft. Das Gesetz schade der Glaubwürdigkeit einer verlässlichen Politik und schaffe eine Atmosphäre des Misstrauens. Einwürfe von Kritikern, es gebe hochrichterliche Urteile, die die Doppel-Verbeitragung billigen, kontert die Interessengemeinschaft: Der Gesetzgeber habe eine Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) aus dem Jahr 2000 nicht umgesetzt. Darin hatte das BVG verfügt, freiwillig und gesetzlich versicherte Rentner bei einer Beitragserhebung gleich zu behandeln. Aber, so die IG: Die Beiträge aus der Direktversicherung zahlen nur gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versicherte Rentner, nicht aber Privatversicherte.
Ein Termin für die Behandlung der Petition 48867 im Bundestag steht noch nicht fest.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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