Fall Elfriede H.
Amtsgericht entlässt Berufsbetreuer

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(os). Jetzt ging es ganz schnell: Das Amtsgericht Tostedt hat im Betreuungsfall Elfriede H. (97)* den bisherigen Betreuer R.* entlassen und eine neue Betreuerin bestellt. Gegen den Beschluss des stv. Direktors des Amtsgerichts Tostedt, Dr. Christian Gude, kann Betreuer R. innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Beraten würde diese am Landgericht Stade.
Wie berichtet, hatte sich Elfriede H.s Neffe Gertjan A.*, vertreten durch seinen Anwalt Kai Kähler, gerichtlich um die Entlassung des Betreuers R. bemüht. Dieser habe nicht das Wohl der Seniorin im Blick, sondern vor allem finanzielle Interessen. Dem Vernehmen nach verfügt Elfriede H. über ein Millionenvermögen.
Dr. Christian Gude entschied nun, dass Betreuer R. zu entlassen sei, weil nach Paragraf 1908b, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund liege in der Tatsache, dass Elfriede H. im Oktober 2019 wegen fortschreitender Demenz nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Dieser Zustand sei dem Betreuer nach Überzeugung des Gerichts zum damaligen Zeitpunkt erkennbar gewesen. Hintergrund: Just zu diesem Zeitpunkt kündigte Elfriede H., nach Darstellung ihres Betreuers R. auf eigenen Wunsch, den Mietvertrag in einem Seniorenheim in Seevetal und unterzeichnete einen Mietvertrag im Privathaus des Ehepaars K.* in einer Winsener Ortschaft. Bei K. war R. zwei Jahre lang angestellt.
Wegen des wichtigen Grunds für eine Entlassung kam es aus Sicht von Dr. Christian Gude nicht auf die "zahlreichen, zwischen dem Beteiligten (Gertjan A., d. Red.) und dem Betreuer (R., d. Red.) streitigen Fragen zu weiteren Entscheidungen des Betreuers an."
Betreuer R. reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf schriftliche Nachfragen des WOCHENBLATT, wie er den Beschluss des Amtsgerichts bewertet und ob er die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen, nutzen wird.
* Namen der Redaktion bekannt

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Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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