Besteht ein Verdacht auf Schlaganfall?
Das schnelle Handeln ist wichtig

Bei einem Verdacht auf einen Schlaganfall sollte umgehend die Rettungsnummer 112 angerufen werden | Foto: Pexels / Mikhail Nilov
  • Bei einem Verdacht auf einen Schlaganfall sollte umgehend die Rettungsnummer 112 angerufen werden
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Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Es handelt sich um einen möglicherweise lebensgefährlichen Notfall. Je schneller die Behandlung beginnt, desto größer ist die Chance, bleibende Schäden zu vermeiden. Die Gesundheitsexperten haben den 29. Oktober zum Weltschlaganfalltag ausgewählt, um über den Schlaganfall intensiv zu informieren.

Bei einem Schlaganfall kommt es zu einer Durchblutungsstörung des Gehirns. An der betroffenen Stelle werden die Nervenzellen nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und beginnen abzusterben. Je länger dieser Zustand anhält, desto mehr Nervengewebe wird zerstört. Daher gilt: Bei Schlaganfall-Verdacht sofort den Notruf 112 wählen und der Leitstelle die Vermutung mitteilen. Auf keinen Fall sollte abgewartet werden, ob die Symptome von allein verschwinden. Denn so geht wichtige Zeit verloren.

Schlaganfall erkennen

Die Symptome eines Schlaganfalls treten meist ganz plötzlich auf. Zu den häufigsten Anzeichen gehören:

• Sehstörungen,
• Sprach- und Sprachverständnisstörungen,
• Lähmungen und Taubheitsgefühle,
• Schwindel mit Gangunsicherheit sowie
• sehr starke Kopfschmerzen.

Medizinische Laien können mit dem sogenannten FAST-Test leicht prüfen, ob ein Schlaganfall-Verdacht besteht. Die Abkürzung FAST steht dabei für die englischen Begriffe „Face“ (Gesicht), „Arms“ (Arme), „Speech“ (Sprache) und „Time“ (Zeit). Im Verdachtsfall sollte die betroffene Person gebeten werden, zu lächeln, die Arme nach vorne und mit Handflächen nach oben zu heben sowie einen einfachen Satz nachzusprechen. Hängt ein Mundwinkel nach unten oder hat die Person mit einer dieser Aufgaben Schwierigkeiten? Dann sollte keine Zeit verloren werden und sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Zudem sollten die Symptome und ihr Beginn aufgezeichnet werden. Damit wird die Arbeit des Notarztes bzw. der Notärztin erleichtert. Doch Achtung: In manchen Fällen verursacht der Schlaganfall keines der genannten Symptome, sondern ruft untypische Beschwerden hervor. Daher sollte im Zweifelsfall nie gezögert werden und der Notruf angerufen werden. Das gilt auch, wenn die Beschwerden nach einigen Minuten vollständig abklingen. In diesem Fall kann eine transitorische ischämische Attacke (TIA) vorliegen. Auch hierbei handelt es sich um einen Notfall, da die Gefahr eines weiteren Schlaganfalls mit bleibenden Folgen hoch ist.

Jeder kann betroffen sein

Zu beachten ist: Grundsätzlich kann jeder einen Schlaganfall erleiden. Zwar steigt das Risiko mit zunehmendem Alter, aber selbst Kinder können von einem Schlaganfall betroffen sein. Bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts kann der betroffenen Person mit geeigneten Erste-Hilfe-Maßnahmen geholfen werden:

• Lassen Sie den Betroffenen nach Möglichkeit nicht allein. Beruhigen Sie ihn und signalisieren Sie,
   dass Hilfe unterwegs ist.
• Lockern Sie beengende Kleidung.
• Bringen Sie den Betroffenen bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage.
• Der Oberkörper des Betroffenen sollte bei Bewusstlosigkeit nicht erhöht werden. Eine
   Erhöhung des  Oberkörpers ist nur bei wachen Patienten zu empfehlen.
• Die stabile Seitenlage hält die Atemwege frei. Entfernen Sie gegebenenfalls Zahnprothesen.
• Achten Sie auf die Atmung des Betroffenen und gegebenenfalls auf den Puls.
• Reichen Sie keine Getränke oder Medikamente – es könnte eine Schluckstörung vorliegen.
• Bei Herz- oder Atemstillstand: Leiten Sie sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen ein.
• Sprechen Sie umstehende Menschen direkt an und bitten Sie um weitere Hilfsmaßnahmen
   wie z.B. die Alarmierung des Notarztes.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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