Mehr Sicherheit für Buchholzer Kinder
Mehr Tempo-30-Zonen bei Schulen
- Bremer Straße/Kreuzung Am Kattenberge: Auch hier gilt ab Sommer Tempo 30
- Foto: sh
- hochgeladen von Stefanie Hansen
Nach einer Änderung im Straßenverkehrsrecht sind Tempo-30-Zonen einfacher einzurichten. Kommunale Verkehrsbehörden können Busspuren, Radwege und Flächen für den Fußverkehr jetzt leichter einrichten – sowie Tempo-30-Strecken etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze. Außerdem ist es möglich, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das soll den Verkehrsfluss verbessern.
Das macht es nun für die Stadt Buchholz leichter, Schulwege mittels Tempo-30-Zonen zu sichern. So wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam mit einem Verkehrsexperten und dem Schulträger ermittelt, welche Strecken besonders wichtig und potenziell gefährlich für Schulkinder sind, gleichzeitig muss aber auch auf den ÖPNV geachtet werden - sollten auf zu vielen Busstrecken Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, könnten diese ihren eng getakteten Fahrplan nicht mehr einhalten.
In den kommenden Sommerferien werden die neuen Tempo-30-Zonen eingerichtet, die Schilder sind bereits bestellt. Ab Schuljahresbeginn 2026/2027 wird es in ausgesuchten Bereichen das neue Tempolimit von 7 bis 17 Uhr geben. Zukünftig gehören folgende Kreuzungsbereiche dazu: Kreuzungsbereich Bremer Straße/Am Kattenberge, Steinbecker Mühlenweg/Haidbarg und Seppenser Mühlenweg/Lohbergenstraße, außerdem Teilabschnitte der Buchholzer Straße, der Hamburger Straße, des Heidekamps, des Seppenser Mühlenweges und der Steinbecker Straße. Außerdem startet der Versuch von Tempo-30-Zonen in der Buchholzer City, immer in den Bereichen der Fußgängerüberwege auf der Hamburger Straße, über Kirchenstraße, Lindenstraße und die Neue Straße - dem Innenstadtring.
In Trelde wird die B75 im Bereich der Fußgängerampel zur Tempo-30-Zone und in Holm-Seppensen Teile des Niedersachsenweges und des Lohbergenweges.
Die entsprechenden Schilder sind bestellt und werden von den jeweils zuständigen Bauhöfen im Laufe der Sommerferien aufgestellt. Für die Gemeindestraßen ist der Kommunalbetrieb zuständig, für Kreisstraßen die Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS) vom Landkreis Harburg und für Bundesstraßen die BGS der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Redakteur:Stefanie Hansen aus Buchholz |
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