Moped & Co.
Ab März werden neue Schilder erforderlich

Ab 1. März müssen neue Versicherungskennzeichen für die Saison 2025/2026 montiert werden | Foto: Pexels
  • Ab 1. März müssen neue Versicherungskennzeichen für die Saison 2025/2026 montiert werden
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Am 1. März 2025 startet die neue Moped-Saison. Für Roller- und Mopedfahrer bedeutet das: Die neuen grünen Kennzeichen für die Saison 2025/2026 müssen zu diesem Tag montiert werden. Die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen werden Ende Februar ungültig. Auch für E-Scooter-Fahrer heißt es aufpassen: Sie müssen ebenfalls zum 1. März die blauen Versicherungsplaketten durch grüne Plaketten ersetzen. Darauf weisen die Versicherungen hin.

Versicherungskennzeichen ist Pflicht

Kleine motorisierte Zweiräder, namentlich Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller oder E-Scooter, dürfen ohne amtliche Zulassung gefahren werden. Erforderlich ist hierfür allerdings in jedem Fall ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette. Die Schilder belegen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, ohne die das Zweirad nicht betrieben werden darf.

Schäden sind versichert

Schäden, die einem anderen Verkehrsteilnehmer durch das eigene Kraftrad zugefügt werden, sind so versichert. Wird das eigene Fahrzeug etwa durch Hagel oder Überschwemmung beschädigt, greift eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt auch bei Diebstahl des Zweirads.

Die neuen Kennzeichen und Plaketten – im Verkehrsjahr 2025/26 in Grün statt in Blau – geben beispielsweise ab sofort die Versicherungsagenturen aus.

Betriebserlaubnis stets dabeihaben

Wer mit einem Kleinkraftrad unterwegs ist, sollte die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug stets bei sich führen. Denn wer dieses Dokument vorzeigen kann, gilt gegenüber der Polizei als Eigentümer des Zweirads. Das Schriftstück sollte daher auch nie im Helmfach aufbewahrt werden, damit im Fall eines Diebstahls der Dieb nicht über die Betriebserlaubnis verfügen kann. Das Dokument enthält außerdem Angaben über die für das Zweirad zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit etwa eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie beispielsweise die Erhöhung der Geschwindigkeit illegal.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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