Mietvertrag - worauf sollten Mieter achten?
Bevor eine neue Wohnung bezogen werden kann, wird zunächst der Mietvertrag unterschrieben. Da dieser Vertrag die Basis für das Mietverhältnis darstellt, sollte auf jedes Detail geachtet werden.
Fallstricke im Mietvertrag entlarven
Die Coronakrise
hat vieles umstrukturiert.
Während viele Bauprojekte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, ist der Umzug in eine neue Wohnung oft berufsbedingt notwendig. Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument, in dem alle mit dem Mietverhältnis verbundenen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Es ist deshalb sehr wichtig, den Inhalt des Vertrags zu kennen, um mögliche Fallstricke zu entlarven. Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollten alle Fragen im Zusammenhang mit der Wohnungsmiete geklärt sein. Ein Mietvertrag wird immer schriftlich verfasst , obwohl auch mündliche Vereinbarungen möglich sind.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten wesentliche Punkte wie die Regelung zum Treppenputzen und Schneeräumen bereits vorab mit dem Vermieter besprochen werden. Im Mietvertrag müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Außerdem werden zusätzliche Kosten einer Wohnung wie die Nebenkosten oder Betriebskosten ebenfalls im Mietvertrag müssen bestimmte Angaben enthalten sein.
Da Mietnebenkostenabrechnungen oft zu hoch oder unverständlich sind, kann es notwendig sein, diese gründlich prüfen zu lassen. Der Zustand der Wohnung wird mit der Vertragsunterzeichnung bei der Übernahme der Wohnräume bestätigt. Bei Auszug muss die Wohnung im korrekten Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich, hinsichtlich Instandhaltungen, Mängel-Beseitigungen und Modernisierungen nochmals genau nachzufragen, denn Missverständnisse und Fehleinschätzungen führen beim Auszug oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Mietern wird empfohlen, den Mietvertrag gründlich durchzugehen und diesen bei Bedarf von unabhängigen Experten prüfen zu lassen, da viele Verträge Klauseln enthalten, die rechtlich unwirksam sind.
Wesentliche Punkte vor dem Unterschreiben des Mietvertrags klären
Im Mietvertrag müssen grundsätzlich alle in die Wohnung einziehenden Personen erwähnt werden. Als Mieter mit allen Rechten und Pflichten gilt nur, wer im Mietvertrag steht. Obwohl minderjährige Kinder keine Vertragspartner sind, wird deren Anzahl im Mietvertrag genannt. Für den Vermieter ist die Anzahl der Personen wichtig, denn diese Information dient als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen keine weiteren Personen in die Mietwohnung aufgenommen werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung muss mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls mit der Kündigung des Mietverhältnisses gerechnet werden. Das Halten von Haustieren sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden, da die Haltung von Katzen oder Hunden genehmigungsbedürftig ist. Wichtig ist, dass die Wohnfläche im Mietvertrag korrekt angegeben ist. Auch Nebenräume, die zur Wohnung gehören sowie Garage und Keller müssen genau bezeichnet werden. Rechtlich betrachtet können Terrassen, Balkone, Loggien oder Dachgärten bis zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet werden, während reine Nutzflächen wie Speicher, Keller und Waschküche darauf nicht angerechnet werden dürfen. Über die ortsübliche Miethöhe kann man sich im Mietspiegel, den es meist in größeren Städten bei der Stadtverwaltung oder bei Mieterschutzvereinen gibt, informieren. Grundsätzlich kann die Miethöhe vor allem bei Neuvermietungen durchaus über der ortsüblichen Wohnungsmiete liegen. Eine Mietpreisbremse gilt für neue oder kernsanierte Wohnungen nicht. Nach der Vermietung hat Vermieter kein Recht mehr auf einen Schlüssel zur Wohnung. Es empfiehlt sich allerdings, den Mietvertrag sorgfältig durchzulesen, um auszuschließen, dass sich der Vermieter ein Zutrittsrecht nach Ankündigung vorbehält.
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