Lärmaktionsplan in der Samtgemeinde Horneburg aufgestellt
Lärmquellen aufspüren

In Horneburg befindet sich bereits eine Schutzwand gegen den Verkehrslärm der Bundesstraße 73 | Foto: jab
  • In Horneburg befindet sich bereits eine Schutzwand gegen den Verkehrslärm der Bundesstraße 73
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jab. Horneburg. Vor Lärm - insbesondere durch Straßenverkehr - müssen Bewohner geschützt werden. Aus diesem Grund schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Erstellung eines Lärmaktionsplans vor. Ziel ist es, Emissionsquellen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm zu empfehlen. Der aktuelle Entwurf der Samtgemeinde Horneburg dazu liegt ab sofort für die Öffentlichkeit im Rathaus aus.

Die Verwaltung habe die Erarbeitung eines Lärmaktionsplans für die ganze Samtgemeinde in Auftrag gegeben, um Kosten zu sparen, so Bauamtsleiter Roger Courtault. Auf der Kartierung ist die Bundesstraße 73 durch das hohe Verkehrsaufkommen als große Lärmquelle markiert. Am meisten betroffen vom Lärm der B73 ist Nottensdorf, da hier Tempo 100 erlaubt ist. Allerdings hat sich die Belastung durch die Autobahn 20, von der ebenfalls enorm viele Emissionen ausgehen, reduziert. Auch die L125 sorgt für eine erhebliche Belastung in der Samtgemeinde. Für einen Lärmaktionsplan für die Bahn ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Als Maßnahmen sieht der Horneburger Plan vor, die Höchstgeschwindigkeit auf der B73 in Höhe Nottensdorf zu senken, so wie es auch in anderen Bereichen der Bundesstraße durch die Samtgemeinde der Fall ist. Zudem sollte lärmdämmender Asphalt bei zukünftigen Straßenausbau- bzw. -sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Schallschutzwände oder -wälle bieten weiteren Lärmschutz. Bei bereits vorhandenen Anlagen könne über eine Erhöhung nachgedacht werden. In Gebäude, die in Bereichen mit erhöhtem Lärmpegel stehen, können Schallschutzfenster eingebaut werden. "Hierbei bleibt der Außenbereich allerdings weiterhin belastet", gibt Courtault zu bedenken. Eine weitere Maßnahme ist die Verstetigung des Verkehrs, beispielsweise durch eine bessere Ampelschaltung und Einrichtung von Abbiegespuren. Eine Verpflichtung, den Empfehlungen nachzukommen, gibt es laut Courtault nicht. "Wir sind aber dazu verpflichtet, den Lärmaktionsplan aufzustellen." Das Ganze müsse zudem alle fünf Jahre neu erstellt und bewertet werden. Dennoch setze sich die Samtgemeinde wie bereits vor dem Lärmaktionsplan für die Verminderung der Lärmemissionen ein.

Die Entwurfsunterlagen sind ab sofort bis zum 18. November zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Samtgemeinde Horneburg, Lange Straße 47, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, öffentlich für jeden einsehbar. Die Unterlagen lassen sich zudem auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de herunterladen. Stellungnahmen, Kritik und Hinweise können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde vorgebracht werden. Nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan berücksichtigt werden.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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