Kein Reiterhof im Schutzgebiet
Etappensieg für den Landschaftsschutz

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung zur Errichtung eines Offenstalles mit Nebenanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) in der Gemeinde Harmstorf im Landkreis Harburg vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit der Beschwerde des BUND Niedersachsen stattgegeben.

Der BUND hatte Widerspruch gegen die Baugenehmigung zur Aussiedlung eines Reiterhofs in das LSG „Klecker Wald und Umgebung“ eingelegt, da aus Sicht des Umweltverbandes die geplante Bebauung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege verletzen würde. Einen Antrag des BUND auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt und dabei unter anderem darauf verwiesen, dass das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch privilegiert sei. Gegen diesen Beschluss legte der BUND Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein und bekam nun Recht.

Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende, begrüßt den Gerichtsbeschluss: „Die Entscheidung des Gerichtes ist ein wichtiger Erfolg für den Natur- und Landschaftsschutz. Das Vorhaben verstößt mit der beantragten Errichtung mehrerer Gebäude und Parkplätze im Landschaftsschutzgebiet gegen die Verbote der Schutzgebietsverordnung. Gerade die Ränder unserer Landschaftsschutzgebiete sind oft den verschiedensten Begehrlichkeiten ausgesetzt und müssen besonders vor Eingriffen geschützt werden. Dies hat das Gericht mit seiner Entscheidung klar gemacht.“

Das Gericht stellt in seiner Entscheidungsbegründung fest, dass der Landkreis die Baugenehmigung nicht hätte erteilen dürfen, bevor eine Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung erteilt worden ist. Zudem falle das Bauvorhaben nicht wie in der Baugenehmigung angenommen unter eine Ausnahmeregelung der Verordnung, weshalb die Baugenehmigung voraussichtlich rechtswidrig sei.

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, einen unzulässigen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zumindest vorläufig zu verhindern. Wir erwarten, dass der Landkreis die rechtswidrige Baugenehmigung nach dieser Gerichtsentscheidung zurückzieht. Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass diese rechtswidrige Genehmigung nicht geheilt werden kann“, sagt Lothar Steffen, Vorstandsmitglied des BUND-Regionalverband Elbe-Heide.

Kontakt für Rückfragen:
Lothar Steffen, Vorsitzendsmitglied des BUND-Regionalverband Elbe-Heide, Tel. (04174) 3859, LST151@online.de

BUND-Pressestelle:
Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 – 32, Mobil: (01515) 33 111 88; presse@nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

Leserreporter:

Elisabeth Bischoff aus Buchholz

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