Bund der Steuerzahler fordert Neuregelung der Altersvorsorge für Wahlbeamte in Niedersachsen
Üppige Pensionen der Bürgermeister in der Kritik

2Bilder

(as). Hauptamtliche Bürgermeister, Landräte und weitere Wahlbeamte sollen in Niedersachsen nicht länger "Beamte auf Zeit" sein, sondern wie Angestellte im Öffentlichen Dienst behandelt werden. Das fordert jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen. Der BdSt kritisiert vor allem die hohen Pensionsansprüche für kommunale Zeitbeamte.

Ruhegehalt abschaffen

Derzeit besteht laut BdSt für Bürgermeister und Landräte bereits nach Ablauf einer fünfjährigen Amtszeit und unabhängig vom Lebensalter ein Anspruch auf eine lebenslange "Sofort-Pension" in Höhe von mindestens 35 Prozent des Amtsgehaltes. "Es sind somit theoretisch Fälle denkbar, in denen bereits ein 28-Jähriger nach einer vollen Wahlperiode ein lebenslanges steuerfinanziertes Ruhegehalt beziehen kann", sagt BdSt-Vorsitzender Bernhard Zentgraf.

Die monatlichen Beträge der Mindestversorgung liegen laut BdSt je nach Größe der Kommune zwischen 2.503 Euro und 4.270 Euro. Zum Vergleich: Um auf eine Rente in dieser Größenordnung zu kommen, müsste ein Durchschnittsverdiener zwischen 73 und knapp 125 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hinzu kommt, dass Inhaber kommunaler Spitzenämter keine Versorgungsabschläge in Kauf nehmen müssen - anders als Beamte auf Lebenszeit und gesetzlich Rentenversicherte.

Statt der Sofort-Pension, die Amtsinhaber nach dem Ausscheiden unabhängig vom Lebensalter erhalten, schlägt der BdSt vor, dass die Amtsinhaber zukünftig eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen sollen - in Ergänzung zu Rentenanwartschaften aus vorangegangenen und nachfolgenden Berufstätigkeiten. Dafür soll das Amtsgehalt kräftig angehoben werden. Das bisher gezahlte Ruhegehalt entfällt dann.

"In keinem anderen Bundesland sind die Ruhestandsregelungen für kommunale Wahlbeamte so generös wie in Niedersachsen", berichtet der Bund der Steuerzahler. Sein Konzept sieht außerdem vor, die Amtsdauer für Bürgermeister und Landräte von fünf auf acht Jahre zu erhöhen. Bis zur Umsetzung des Konzepts sollen Altersgrenzen für den Bezug von Versorgungsleistungen geschaffen werden, Abschläge vom Ruhegehalt bei vorzeitigem Bezug eingeführt und der Hinzuverdienst bei gleichzeitigem Pensionsbezug strenger angerechnet werden, fordert der BdSt.

Altersabsicherung gehört zum Gesamtpaket

Der Städte- und Gemeindebund hingegen befürchtet, dass sich für die Kommunen bald keine Führungskräfte mehr finden lassen, wenn die Altersabsicherung gekürzt wird. "Die Aussagen des Steuerzahlerbundes sind unsäglich", sagt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips. Wahlbeamtinnen und -beamte würden je nach Gemeindegröße auch außerhalb der derzeitigen Krise kleine bis große Konzerne steuern. "Sie führen die Verwaltungen, sind Personalchefs und -chefinnen, verantworten die Vorlagen in den Räten und Repräsentanten und Repräsentantinnen ihrer Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Auch außerhalb normaler Arbeitszeiten sind sie abends in Sitzungen und am Wochenende auf Veranstaltungen unterwegs", führt Trips an. Diese Belastungen gingen weit über das Normalmaß in der Privatwirtschaft hinaus. Hinzu kommt laut Trips, dass eine derartige Verantwortung in der Privatwirtschaft mit weitaus höheren Gehältern bezahlt würde. Die Altersabsicherung für kommunale Zeitbeamte gehöre zum Gesamtpaket.

"Die Versorgung ist überproportional hoch"

Jan-Hendrik Röhse (CDU) ist seit 2014 Bürgermeister der Stadt Buchholz. "Die Versorgung nach relativ kurzer Zeit ist mit 35 Prozent des Gehalts überproportional hoch", teilt Röhse die Einschätzung des BdSt. Für diese Regelung spreche aber, dass es sich um eine Art Kompensation handelt: Wenn jemand, der im Beruf erfolgreich war, das Amt antritt und nach fünf Jahren wieder abgeben muss, erfolgt der berufliche Wiedereinstieg meist nicht auf einem ähnlich erfolgreichen Niveau wie vor dem Amtsantritt. Für Röhse selbst ist die Regelung nicht relevant: Der Rechtsanwalt und Notar war fünf Jahre lang Sozialdezernent der Stadt, bevor er zum Verwaltungschef gewählt wurde. Bei der Kommunalwahl in diesem Jahr kandidiert er für eine weitere Amtsperiode.

"Ruhegehalt ist nicht der Grund für die Kandidatur"

Sönke Hartlef (CDU) wurde 2019 für sieben Jahre zum Bürgermeister der Hansestadt Stade gewählt. "Ich habe mit 57 Jahren mein Amt angetreten. Das Ruhegehalt war null Motivationsgrund für meine Kandidatur - und ich bin mir sicher, dass das auch für die meisten meiner Kollegen gilt", sagt Hartlef. Der 58-Jährige war vor Amtsantritt als kaufmännischer Angestellter in einem Industriebetrieb in Buxtehude tätig. "Die Pension ist ein Baustein einer angemessenen Belohnung für Amtsträger", ist Harlef überzeugt. "Schließlich muss man sich auch erst mal trauen, seinen guten Job aufzugeben für ein Amt, das man im schlechtesten Fall nach einer Wahlperiode wieder abgeben muss." Er würde begrüßen, wenn die Amtsperiode für Wahlbeamte, wie vom BdSt vorgeschlagen, auf acht Jahre verlängert wird. Als Stades Bürgermeister trägt er die Verantwortung für rund 700 Mitarbeiter und verantwortet Haushaltsvolumen im dreistelligen Millionenbereich. "Hinzu kommt: Wenn man das Amt inne hat, ist man rund um die Uhr im Dienst." Die Beispiele des BdSt zeigten Extremfälle. Die tatsächliche Zahl solcher Fälle sei extrem gering, ist er überzeugt.

Nach fünf Jahren Arbeit ist man Pensionär

Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte haben einen anspruchsvollen Job, für den sie auch entsprechend bezahlt werden sollen. Sie sorgen schließlich dafür, dass auch in der Krise alles läuft.
Ja, man braucht gute Leute und ja, diese benötigen einen Anreiz, um ihren Job zugunsten des Amtes aufzugeben. Dass kann man jedoch auch über das Gehalt regeln.
Dass Wahlbeamte jedoch bereits nach einer Wahlperiode, also nur fünf Jahren - unabhängig vom Alter - sofort eine lebenslange Pension beziehen dürfen, die das, was Arbeitnehmer und Lebenszeitbeamte nach einem langen Berufsleben erhalten, um ein Vielfaches übersteigt, ist ein Unding. Anke Settekorn

Bereits nach einer Wahlperiode haben Wahlbeamte Anspruch auf eine üppige "Sofort-Pension" - unabhängig vom Lebensalter Foto: Adobe Stock / vegefox
Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.