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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Jesteburgs Radwegekonzept
"Das ist eine dreiste Verdrehung der Tatsachen"

Birgit Heilmann
(Bündnis 90/Die Grünen)
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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In Jesteburg ist eine hitzige Diskussion um das Radwegekonzept entbrannt / ADFC bewertet Papier. 

mum. Jesteburg. "SPD und Grüne haben im Fachausschuss das Jesteburger Radwegekonzept abgelehnt und damit sämtliche Empfehlungen der Gutachter über Bord geworfen", hatte UWG Jes!-Vorsitzender Hansjörg Siede vorige Woche im WOCHENBLATT kritisiert. Sein Fazit: "Jesteburg droht ein verkehrspolitischer Super-Gau." Diese Kritik wollen die Grünen nicht unkommentiert lassen. "Im Gegensatz zur UWG haben wir von Anfang an für die Umsetzung der im Radwegekonzept vorgeschlagenen Maßnahmen gestimmt", sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Birgit Heilmann. "Wenn Herr Siede jetzt das Gegenteil behauptet, dann ist das eine ziemlich dreiste Verdrehung der Tatsachen."
Einmal in Fahrt, nimmt Heilmann kein Blatt vor den Mund: "Gerade die UWG, die sich jetzt als Retterin des Jesteburger Radwegekonzeptes öffentlich hervortun will, hat aus Kostengründen gegen die im Konzept vorgesehene und dringend benötigte Querungshilfe auf Höhe der Sparkasse gestimmt." Nun wolle die UWG drei zusätzliche Querungshilfen errichten lassen, die im Radwegekonzept nicht vorgesehen sind. "Wie absurd ist das denn?", fragt Heilmann.
Die im Konzept vorgesehenen Schutzstreifen an der Hauptstraße seien nur von SPD und den Grünen im Gemeinderat befürwortet worden. Die UWG habe sie vehement abgelehnt. "Wir möchten weiterhin, dass die Schutzstreifen an der Lüllauer Straße, der Brückenstraße, der Schützenstraße und auch an der Hauptstraße endlich umgesetzt werden, auch wenn sie überwiegend nur einseitig gebaut werden können", sagt Heilmann.
"Wir werden uns weiterhin offensiv für die Umsetzung des von Experten erarbeiteten Radwegekonzeptes einsetzen - mit einer Ausnahme: Den Austausch der Fußgängerampel Harburger Straße gegen eine Querungshilfe lehnen wir ab", sagt die Fraktionsvorsitzende. "Mit unserer Unterstützung wurde auch die Fußgängerampel an der Schützenstraße errichtet. Ebenfalls eine Maßnahme, die die UWG anfangs abgelehnt hat."
• UWG-Vorsitzender Siede reagiert auf Heilmanns Kritik gelassen: "Für uns geht es darum, sinnvolle Maßnahmen aus dem Konzept umzusetzen. Die Schutzstreifen entlang der Hauptstraße zwischen Stubbenhof und Bahnbrücke gehören für uns nicht dazu." Im Fachausschuss hätten sich die Grünen "leider nicht für unseren Antrag eingesetzt, die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus den Radwegekonzepten voranzubringen", so Siede. "Stattdessen haben sie für den SPD-Antrag gestimmt und damit einen wesentlichen Grundpfeiler der bisherigen Jesteburger Verkehrspolitik gekippt." Die UWG bleibe bei ihrem Standpunkt: "Dort wo es möglich ist, sollen Radfahrer entlang der Landstraße Gehwege mitnutzen können. Deshalb würden wir es sehr begrüßen, wenn auch die Grünen in den weiteren Beratungen unsere Vorschläge unterstützen und damit endlich längst überfällige Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zeitnah umgesetzt werden."

"Ist das vorsätzlicher Gesetzesbruch?"
(mum). Während in Jesteburg die Parteien über das Radwegekonzept streiten, hat das WOCHENBLATT mit Karin Sager, Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC, Kreisverband Harburg), eine Expertin gebeten, die Situation zu bewerten. Ihre Stellungnahme:
"Auffallend ist, dass sinnvolle Umbauten in der Ortsdurchfahrt von Jesteburg von allen Parteien abgelehnt werden. Unmöglich soll der Abbau von Parkplätzen sein, unmöglich soll der Grunderwerb zur Verbreiterung der Gehwege sein. Vollkommen unangetastet soll der motorisierte Individualverkehr so weiterfahren, wie bisher. Wir fragen uns, wie von einem Ausschuss oder von einer Gemeindevertretung über die verkehrsrechtlichen Anordnungen entschieden werden soll? Die Gemeinde kann Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen stellen, wenn sie den Bedarf sieht oder bestehende Regelungen nicht für richtig hält. Zuständig sind sie aber nicht. Die Entscheidung richtet sich nach Bundesgesetz, schlicht nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Zuständig ist die Verkehrsbehörde des Landkreises, niemand sonst.
Seit 1997 sollte es eigentlich keine Verpflichtung für Radfahrer mehr geben, Fußwege zu befahren. Das Radfahren auf schmalen Wegen birgt eine große Unfallgefahr wegen der Fußgänger, vor allem aber durch abbiegende Fahrzeuge. Die Unfallstatistik dazu ist eindeutig.
Auf den Seiten 15/16 des Radverkehrskonzeptes findet man aber folgenden Satz: 'Deshalb wurden in Abstimmung mit der Gemeinde in den Bereichen, in denen eine getrennte Führung für Radfahrer nicht möglich ist, Fußwege mit Kennzeichnung 'Radfahrer frei' vorgesehen, obwohl dies nach Richtlinie nicht zulässig ist.'
Ist das vorsätzlicher Gesetzesbruch, um die Straßen vom Radverkehr frei zu halten?
Wer Rad- und Fußverkehr stärken will, muss den Autos Platz nehmen und das Tempo reduzieren. Gewinner sind alle Verkehrsteilnehmer, die Anwohner, die Geschäfte und die Gastronomie. Die neue Aufenthaltsqualität bringt weniger Lärm, weniger Abgase. Radfahrer kaufen lokal.
Und immer dieser Spruch: 'Kinder müssen auf die Straße'. Welch ein Widerspruch, denn Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es nach Wahl. Also sollte jede Gemeinde ein Interesse daran haben, dass Kinder sicher Rad fahren können. Sinnvoll ist, viel mehr Bereiche auf Tempo 30 zu beschränken.
Hat denn in Jesteburg überhaupt jemand daran gedacht, dass Fahrräder mit Anhänger oder breitere Lastenräder unterwegs sind? Wohl kaum.
Der ADFC empfiehlt allen Radfahrern, sich auf die Fahrbahn zu wagen und mit deutlichem Abstand selbstsicher, rechtskonform und vorausschauend zu fahren. Dann passieren am wenigsten Unfälle." 

Lesen Sie auch:
"Das Radwege-Konzept ist gescheitert"

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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