Landkreis Harburg: Raumordnungsplan 2025
Mehr Solarparks, weniger Waldabstand

Es soll in Zukunft leichter werden, Flächen für Solarparks auszuweisen | Foto: Adobe Stock Kampan
  • Es soll in Zukunft leichter werden, Flächen für Solarparks auszuweisen
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Wo sollen im Landkreis Harburg Windkraftanlagen hin, wo darf der Einzelhandel bauen, wo sollen Wohngebiete entstehen und wo soll die Natur besonders geschützt werden? Das regelt der Regionale Raumordnungsplan (RROP) des Landkreises. Auf Beschluss des Kreisausschusses soll der Plan jetzt geändert werden. Damit soll der RROP 2025 an die Erfordernisse der Energiewende und an neue Vorgaben des Landes Niedersachsen angepasst werden.

Erbaung von Photovoltaik wird erleichtert 

Konkret betrifft das die Möglichkeiten, erneuerbare Energien zu erzeugen. Künftig sollen großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich möglich sein, wenn Gemeinden das zulassen. Bisher durften Solarparks nicht auf Vorbehaltsgebieten der Landwirtschaft gebaut werden. Dieses Verbot soll aufgehoben werden.

Weitere Änderungen betreffen Naturschutzgebiete, den ökologischen Landbau und den klimagerechten Waldumbau. Auch beim Waldabstand gibt es Veränderungen: Photovoltaikanlagen, Sportanlagen und Parkplätze müssen keinen festen Waldabstand mehr einhalten. Die Frage nach einer Reaktivierung von Bahnstrecken – unter anderem mit Haltepunkten in Jesteburg und Ramelsloh – wird ebenfalls behandelt.

Keine Änderungen gibt es beim Einzelhandel, beim Hochwasserschutz, bei den Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung sowie den Vorranggebieten für Windenergie. Diese aufwendigen Themen sollen später behandelt werden.

Gesamter Plan in Winsen einsehbar

Was genau im Plan steht, kann vom ab sofort noch bis zum 15. August beim Landkreis Harburg, Stabsstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung, Zimmer B-245, Schloßplatz 6, in Winsen eingesehen werden. Geöffnet ist montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr und nach Termin-absprachen per Tel. 04171-6931542 oder per E-Mail an raumordnung@lkharburg.de. Außerdem können die Unterlagen im Internet beim Landkreis Harburg nachgelesen werden.

Noch bis zum 29. August können per E-Mail an raumordnung@lkharburg.de oder per Post an den Landkreis Harburg, Stabsstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung, Schloßplatz 6, 21423 Winsen, Stellungnahmen abgegeben werden.

Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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