Architekten dürfen in Jork-Königreich vorerst nicht bauen

Die Planung von Schulenburg Architekten - hier eine Visualisierung - hatten an der Königreicher Straße 104 in Jork-Königreich ein Gebäude mit elf Wohneinheiten vorgesehen | Foto: Schulenburg Architekten
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Rat beschließt Veränderungssperre an der Königreicher Straße 104 

ab. Jork. Eigentlich wollten Schulenburg Architekten an der Königsreicher Straße 104 in Jork-Königreich neu bauen. Mit ihrem Vorhaben, anstelle des sanierungsbedürftigen Gebäudes ein giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit elf Wohneinheiten zu realisieren, sind sie jetzt am Jorker Rat gescheitert: Dieser hat in seiner jüngsten Sitzung eine Veränderungssperre verhängt - für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans "Königreicher Straße, nördlich Harmshof". 

Der dörfliche Charakter und das Denkmalensemble von Harmshof und Umgebung solle erhalten bleiben, begründete der Erste Gemeinderat Matthias Riel das Vorhaben, das von den Ratsmitgliedern einstimmig verabschiedet wurde. "Mit der Veränderungssperre sichert sich die Gemeinde die Planungshoheit." Ein Bebauungsplan werde entwickelt, von der Ortsmitte aus zum Denkmal hin mit abfallender Gebäudehöhe. "Das ist aber noch Zukunftsmusik", sagte Riel gegenüber dem WOCHENBLATT. "Wir werden das Gebiet schrittweise von der Wellenstraße ausgehend beleuchten."

Dass eine Veränderunssperre verhängt werde, sei gar nicht so ungewöhnlich, so der Erste Gemeinderat. "Das haben wir auch schon an vielen anderen Stellen gemacht." Die Veränderungssperre gelte für die Dauer von zwei Jahren, die noch um ein weiteres Jahr verlängert werden könne. "Die Architekten Schulenburg werden später Baurecht bekommen. Ob sie dann das bauen können, was sie geplant haben, ist eine andere Frage."

Für Gerhard Schulenburg und seinen Sohn Tim ist der Ausgang der Ratssitzung ärgerlich. Bereits 30.000 Euro hätten sie in die Planung gesteckt, sagten sie nach dem Beschluss. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und extra ein Vermessungsbüro beauftragt, um die First- und Traufhöhen der umliegenden Gebäude zu erfassen", erläuterte Gerhard Schulenburg. Mit 11,74 Metern First- und 5,79 Metern Traufhöhe habe es perfekt ins Ortsbild gepasst. Außerdem habe der Landkreis grünes Licht in puncto Gestaltungssatzung gegeben. "Laut Paragraf 34 des Baugesetzbuches hat unser Gebäude alle Anforderungen erfüllt."

Insgesamt 55 Wohnungen hat Schulenburg Architekten in den vergangenen zwei Jahren in der Region gebaut, alle sind vermietet. Das Gebäude an der Königreicher Straße 104, das derzeit von Monteuren bewohnt werde, bleibe jetzt, so Gerhard und Tim Schulenburg, wie es ist.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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