Rat der Samtgemeinde Lühe
Neue Eintrittspreise im Freibad Hollern-Twielenfleth

Das Freibad in Hollern-Twielenfleth | Foto: lt
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In der kommenden Ratssitzung der Samtgemeinde Lühe am Donnerstag, 9. Oktober, wird über eine Änderung der Freibad-Gebührensatzung beraten. Geplant sind unter anderem neue Ermäßigungen für Senioren, Alleinerziehende und Inhaber der Jugendleiterkarte.

Lühe: Eintrittspreise im Freibad auf dem Prüfstand

 Am Donnerstag, 9. Oktober, um 19 Uhr, kommt der Rat der Samtgemeinde Lühe im Rathaus Steinkirchen zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die 1. Änderungssatzung zur Gebührenerhebung für das Freibad Hollern-Twielenfleth – mit geplanten Anpassungen bei Eintrittspreisen und Ermäßigungen.

Debatte über Seniorentarife: Kein Rabatt geplant

Hintergrund ist eine zunehmende Anzahl von Anfragen nach ermäßigten Eintrittspreisen, insbesondere von Rentnerinnen und Rentnern. Derzeit zahlen diese den regulären Erwachsenenpreis: 5,50 Euro für eine Tageskarte, 110 Euro für die Jahreskarte.

Zum Vergleich: Im Freibad Horneburg zahlen Senioren nur 2,30 Euro (Eintritt) bzw. 58 Euro (Saisonkarte), während in Stade lediglich schwerbehinderte Personen ab 50 Prozent GdB eine Ermäßigung erhalten. Die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe empfiehlt, keine generelle Ermäßigung für Senioren einzuführen, da es vergleichbare Regelungen in Stade ebenfalls nicht gebe.

Neuer Tarif für Alleinerziehende im Gespräch

Ebenfalls diskutiert wird die Einführung einer vergünstigten Jahreskarte für Alleinerziehende. Bisher gibt es nur eine Familienkarte für 165 Euro. Da der Nachweis der Alleinerziehenden-Eigenschaft schwierig sei, schlägt die Verwaltung alternativ vor: Ein neuer Tarif für eine Jahreskarte für eine erwachsene Person mit einem Kind zum Preis von 138 Euro soll eingeführt werden. Dieser orientiert sich an der Preisstruktur des Freibads Horneburg.

Klarstellung: Keine Ermäßigung für Auszubildende – neue Vergünstigung für Jugendleiter

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft Auszubildende, die bislang teils wie Schüler behandelt wurden. Künftig sollen nur Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen von der Ermäßigung profitieren. Auszubildende erhalten kein Anrecht auf den ermäßigten Tarif, da sie ein Entgelt beziehen.

Dafür soll der Kreis der Ermäßigungsberechtigten erweitert werden: Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) sollen künftig ebenfalls von dem ermäßigten Eintritt von 3 Euro profitieren.

Neuer Wortlaut in der Satzung vorgesehen

Die überarbeitete Satzung soll §2 Absatz 1b wie folgt anpassen:

„Kinder, Jugendliche und Ermäßigte – 3,00 € (Personen ab dem vollendeten 3. bis zum 18. Lebensjahr sowie Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen, Studierende, Schwerbehinderte ab 50 % GdB, Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und XII, Inhaberinnen der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte)“*

Beteiligung des Freibadpersonals

Im Rahmen der Vorbereitung wurden auch Anregungen des Freibadpersonals berücksichtigt. Der finale Beschlussvorschlag sieht vor, die 1. Änderungssatzung zur Gebührenerhebung in der Ratssitzung zu verabschieden.

Die angedachten Änderungen sollen das Freibad sozial gerechter machen, ohne den Verwaltungsaufwand unnötig zu erhöhen. Ob der Rat den Vorschlägen folgt, wird sich am 9. Oktober entscheiden.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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