Kommunalwahl am Sonntag
Wahlergebnisse im Kreishaus verfolgen

Landrat Rainer Rempe ruft dazu auf, bei der Kommunalwahl am Sonntag seine Stimme abzugeben. | Foto: Landkreis Harburg
  • Landrat Rainer Rempe ruft dazu auf, bei der Kommunalwahl am Sonntag seine Stimme abzugeben.
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Wer wird als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt? Wer vertritt die Bürgerinnen und Bürger die kommenden fünf Jahre im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten? Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft vor Ort. Wer die Wahlentscheidung live mitverfolgen und sich aus erster Hand informieren möchte, ist am Sonntag ab 18 Uhr ins Kreishaus in Winsen (Gebäude B, Raum B-013) eingeladen. Im Sitzungssaal werden nach Schließung der Wahllokale die aktuellen Zwischenergebnisse aus dem Landkreis präsentiert und natürlich besteht auch Gelegenheit zum Austausch.
Aber auch bequem von zu Hause aus lässt sich die Wahl im Landkreis Harburg verfolgen: Am Wahlsonntag werden nach Schließung der Wahllokale die jeweils aktuellen Zwischenergebnisse auf der Wahlhomepage des Landkreises https://wahlen.landkreis-harburg.de laufend veröffentlicht. Erste Ergebnisse aus den Wahllokalen werden ab 19 Uhr erwartet und veröffentlicht.
Bei der Kommunalwahl werden die Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte sowie der Kreistag gewählt. Außerdem entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in zehn von zwölf Kommunen im Landkreis Harburg, wer für die nächsten acht Jahre Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird. Insgesamt sind 1.156 Mandate zu vergeben.
Dazu erhalten die Wahlberechtigten bis zu vier Stimmzettel und haben dann einiges zu tun: Für die Kommunalparlamente haben die Bürgerinnen und Bürger jeweils drei Stimmen, die sie einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben oder auf mehrere Listen oder Kandidatinnen und Kandidaten verteilen können.
Bei der Kommunalwahl am 13. September sind 215.245 Frauen und Männer ab 16 Jahren im Landkreis Harburg wahlberechtigt. Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder diese nicht wiederfinden, müssen auf ihre Stimmabgabe nicht verzichten. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal genügt. Die Wahllokale sind am 13. September von 8 bis 18 Uhr im gesamten Landkreis geöffnet.
In Buchholz, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal, Stelle, Winsen und in den Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Jesteburg und Tostedt werden auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Chef der Verwaltung gewählt. Dafür hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Um als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt zu werden, müssen im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten werden. Andernfalls findet zwei Wochen später, also am 27. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

(Landkreis Harburg).

Redakteur:

Tamara Westphal aus Buchholz

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