Nordkehdingen Landsturm 1813
Kurioses im Archiv der ehemaligen Mittelschule Freiburg (Elbe)

Nach der Zeit der Besetzung Kehdingens durch französische Truppen 1813 konnten die Bewohner Nordkehdingens aufatmen. Aber „die Obrigkeit“ war gewarnt und sorgte sich vor erneuter Besatzung durch fremde Mächte! Deshalb erließ Georg III König von Hannover 1815 einen Erlass zu Aufstellung eines Landsturms. Sämtliche Einwohner ab dem 17. Lebensjahr bis zur Vollendung des 51. Lebensjahres „ohne Ansehens des Standes oder Gewerbes“ waren zum Dienst im Landsturm verpflichtet, wie es im Absatz 3 des Erlasses hieß. Freiwillig konnten auch über 51-Jährige dem Landsturm beitreten. In Friedenszeiten hatte der Landsturm für „Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und Sicherheit“ zu sorgen. Unterstellt war der Landsturm den Zivil-Behörden. In Kriegszeiten sollten die äußeren Grenzen des Königreichs Hannover verteidigt werden. Dann war er dem Militär unterstellt. Bleibt die Frage, wieso gelangte der Erlass des König von Hannover, Georg des Dritten, in die Verwahrung im Schularchiv Freiburg (Elbe)? Wahrscheinlich wurde sein Erlass zur Bildung eines Landsturms von den Kanzeln der Kirchen verlesen. Die Kirchen hatten damals die Aufsicht über das Schulwesen und waren die Ordnungskräfte für den regelmäßigen Schulunterricht in ihren Kirchengemeinden. Und so dürfte der Erlass zur Bildung eines Kehdingen Landsturms 1815 in das Schularchiv gelangt sein. Der Erlass wird an den Tagen des offenen Schularchivs am 18. und 19. Oktober 2026 im Schulzentrum Freiburg (Elbe) ausgestellt.

Leserreporter:

Mittelschularchiv Grund- und Oberschule Nordkehdingen aus Nordkehdingen

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