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Wirtschaft
Der beklagte Mobilfunkanbieter erstellte eine Rechnung in Papierform nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen einen Aufpreis von 1,50 Euro pro Rechnung | Foto: Fotolia/Garteneidechse

Nicht jeder hat einen Internetanschluss

(bc). Vor allem Mobilfunkanbieter fordern für Rechnungen, die sie zusätzlich zur online abrufbaren Rechnung auch in Papierform zustellen, gerne einen Preis-Aufschlag von ihren Kunden. Dieses Prozedere ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor Kurzem entschieden. Das Urteil des BGH besagt, dass eine Papier-Rechnung eine vertragliche Pflicht eines jeden Unternehmens sei. Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen zufolge nur die elektronische Rechnung kostenfrei sei,...

  • 19.12.14
  • 473× gelesen
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