Käthe Habeck

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Panorama
Käthe Habeck ist im Recht: Sie darf die Blumensteckvase am Schlichtgrab ihres Mannes mit Topfblumen bepflanzen

"In aller Form entschuldigt"

Zwist um Friedhofs-Deko: Wogen glätten sich / Blumenerde in Vasen erlaubt tp. Stade. In dem anhaltenden Streit um die strengen Richtlinien hinsichtlich der Dekoration der schlichten Rasengräber mit flachem Grabstein (Kissensteingräber) auf dem Geestberg-Friedhof in Stade glätten sich die Wogen. Nach einer verbalen Ausschreitung eines Friedhofsmitarbeiters gegenüber der Witwe Käthe Habeck (75) um angeblich verbotene Blumentöpfe auf den verhältnismäßig preisgünstigen, von der Stadt gepflegten...

  • Stade
  • 03.09.14
  • 292× gelesen
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