Niedersachsen
Mehr Geldauflagen aus Gerichtsverfahren für gemeinnützige Organisationen
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Die Justizbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2024 insgesamt rund 5,78 Millionen Euro zugewiesen. Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen bzw. rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden.
Rund 1,33 Millionen Euro gingen im Jahr 2024 an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens. Rund 916.000 Euro flossen an Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe, etwa 1,08 Millionen Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder und rund 361.000 Euro an Natur- und Umweltschutzeinrichtungen. Zudem wurde die Straffälligenhilfe mit etwa 460.000 Euro und die Suchtgefährdetenhilfe mit rund 167.000 Euro bedacht. Auf die Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit entfielen etwa 415.000 Euro.
Größte Summe ging
an die Opferhilfe
Die größte Summe für eine einzelne Einrichtung ging an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit knapp 290.000 Euro. Rund 245.000 Euro erhielt das Kinderhospiz Löwenherz e.V. in Syke (davon 9.650 Euro aus einem Urteil des Landgerichts Stade und 450 von der Staatsanwaltschaft Stade). Etwa 122.000 Euro flossen an den Weisser Ring e.V.
Die Zuweisungen betragen insgesamt etwa 207.000 Euro mehr als im Jahr 2023. Im Vergleich zu den vergangenen fünf Jahren liegt der Zuweisungsbetrag für 2024 an der Spitze.
Auch an gemeinnützige Vereine und Organisationen in der Region floss Geld, u.a. aus Verfahren an den Landgerichten Stade und Lüneburg sowie den Amtsgerichten Tostedt und Winsen.
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Im Landkreis Stade erhielten derartige Zahlungen:
- Der Kreisverband Stade des Kinderschutzbundes (13.100 Euro aus Urteilen des Landgerichtsbezirks Stade)
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Stade (21.550 Euro)
- Tierschutzverein Buxtehude (4.000 Euro)
- Deutsche Verkehrswacht Stade (2.600 Euro)
- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Stade (1.000 Euro)
- Kinderkrebshilfe Oste Aktionsgemeinschaft Stade (2.700 Euro)
- Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stade, Beratungsstelle Lichtblick in Buxtehude (500 Euro)
- AWO-Kindertagesstätte Stade (180 Euro)
- AWO-Kreisverband Stade (500 Euro)
- "Buxtehuder helfen Dieter Bennetreu e.V." (600 Euro)
- Deutsche Verkehrswacht, Ortsverein Buxtehude (7.000 Euro)
- Diakonieverband Stade-Buxtehude (1.000 Euro)
- Die Brücke e.V., Hilfe für psychisch Kranke und seelisch Behinderte im Landkreis Stade (500 Euro)
- DLRG-Ortsgruppe Stade (300 Euro)
- Domino Jugendprojekte für Buxtehude und Umgebung e.V. (1.800 Euro)
- Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Buxtehude, Zug I (1.000 Euro)
- Förderverein des Schützenvereins Himmelpforten (1.900 Euro)
- Gefangenenfürsorgeverein Stade (1.050 Euro)
- Jugendwerkstatt Walze in Buxtehude (600 Euro)
- Lebenshilfe für geistig und mehrfach Behinderte, Ortsvereinigung Stade und Umgebung e.V. (4.100 Euro)
- Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, Buxtehude (1.700 Euro)
- Museum Buxtehude fürs Projekt "Mein erster" (600 Euro)
- Stader Tafel e.V. (5.000 Euro)
- Stadtjugendring Buxtehude e.V. - Kinderforum (3.500 Euro)
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, regionaler Opferhilfefonds Stade (400 Euro)
- Verein für Sozialmedizin, Stade (2.450 Euro).
Im Landkreis Harburg erhielten derartige Zahlungen:
- Die Beratungsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Winsen (1.500 Euro)
- Tierschutzverein Buchholz (200 Euro, Landgericht Stade)
- Die Reso-Fabrik Winsen (14.200 Euro)
- Verkehrswacht Harburg-Land (7.100 Euro)
- Kinderschutzbund, Kreisverband Landkreis Harburg (1.200 Euro)
- DLRG-Ortsgruppe Neu Wulmstorf (400 Euro)
- DRK-Ortsverein Buchholz (950 Euro)
- Diakonie, Beratungsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen (200 Euro)
- Hospiz Nordheide gGmbH (1.800 Euro)
- KinderkrebsInitiative Buchholz/Holm-Seppensen (500 Euro)
- Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg (500 Euro)
- traudich - Treffpunkt für trauernde Kinder Buchholz e.V. (3.200 Euro)
- Verein der Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Klecken (300 Euro).
Zum Verständnis: Werden Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt, kann dies gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. Auch die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann mit der Zahlung eines Geldbetrages verknüpft werden. Diese Gelder können von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt allerdings nicht für Geldstrafen, die immer an die Landeskasse gezahlt werden müssen.
Die Auferlegung einer Zahlung bietet keine Gewähr dafür, dass der Betrag tatsächlich gezahlt wird. Bleiben die Zahlungen ganz oder teilweise aus, wird das Strafverfahren fortgesetzt – oder eine Strafaussetzung widerrufen.
Aufnahme ins
Verzeichnis beantragen
An Auflagenzuweisungen interessierte gemeinnützige Einrichtungen können die Aufnahme in ein landesweites Verzeichnis beantragen. Die Eintragung ist keine Voraussetzung für die Zuweisung von Geldauflagen. Das Verzeichnis informiert Gerichte und Staatsanwaltschaften allerdings über das bestehende Interesse an der Zuweisung von Auflagenzahlungen. Das Antragsformular ist über die Homepage des Oberlandesgerichts Oldenburg abrufbar oder hier
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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