Welle
Nach tödlichem Unfall - mobiler Blitzer auf der B3
- Rund 500 Meter vom Ortsausgang in Welle entfernt gibt es innerorts eine Querungshilfe für Fußgänger. Für die hatte sich damals Anwohnerin Michaela Bachorz mit weiteren Anwohnern eingesetzt.
- Foto: Pahl
- hochgeladen von Bianca Marquardt
Nach dem tödlichen Unfall auf der B3 in Welle nahe der Anwohnerstraße "Am Kamp" handelt der Landkreis Harburg: Als Sofortmaßnahme soll dort zunächst ein mobiler Blitzer aufgestellt werden. "Wir nehmen die Situation ernst und werden uns die Situation vor Ort anschauen im Austausch mit dem Bürgermeister, der Polizei und der Landesstraßenbaubehörde", sagt ein Kreissprecher auf WOCHENBLATT-Anfrage. Denn Maßnahmen gegen das mitunter gefährliche Fahrverhalten mancher Verkehrsteilnehmer sind nicht einfach zu finden.
Die von Anwohnerinnen und Anwohnern
geschilderten Beobachtungen:
Ein 70-km/h-Schild steht vom Heidekreis kommend in Fahrtrichtung Welle nur 100 Meter vor der Straße "Am Kamp" und es besteht kein Überholverbot. Autofahrer überholen häufig noch kurz vor dem Ortseingang und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort.
Aus Welle kommend in Richtung Wintermoor (Heidekreis) stehen das 70-km/h- und ein Überholverbotsschild wenige Meter hinter dem Ortsausgangsschild. Manche aus Welle fahrende Fahrzeugführer nehmen sozusagen schon "Anlauf" zum Überholen, sobald sie das Ortsausgangsschild sehen. So hatten es die Anwohner auch beim Ortstermin fürs WOCHENBLATT erneut beobachtet.
Trotz des tragischen tödlichen Unfalls am 18 September und Wildunfällen sei die Unfall-Lage in dem Bereich aber unauffällig, so der Kreissprecher.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Ein Versetzen des Ortsschildes weiter in Richtung Heidekreis sei dort nicht möglich. Denn ein Ortsschild müsse am Beginn der Ortslage mit zusammenhängender Bebauung stehen. Das gelte nicht für Siedlungen im rückwärtigen Bereich. Auch nicht, wenn die Zufahrt zu den Anwohnerstraßen von der Bundesstraße aus erfolgt.
Eine in einem Kommentar auf Facebook vorgeschlagene Bedarfsampel komme eher nicht infrage. Diesbezüglich argumentieren die zuständigen Baulastträger - in diesem Fall die Landesstraßenbaubehörde in Lüneburg - häufig, dass der fließende Verkehr auf sonst freier Strecke nicht behindert werden soll.
- Denkbar wäre eine Querungshilfe in Höhe des Ortsschildes. Diese könnte bei Genehmigung durch das Landesstraßenbauamt oder auf Kosten der Gemeinde Welle realisiert werden.
- Ebenfalls denkbar wäre laut Landkreis auch, das Überholverbotsschild in den Ort vor das Ortsausgangsschild zu versetzen.
Was tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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