Samtgemeinde Tostedt
Anlieger haben Pflicht zum Winterdienst

Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden | Foto: Adobe Stock / Sonja Birkelbach
  • Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden
  • Foto: Adobe Stock / Sonja Birkelbach
  • hochgeladen von Bianca Marquardt
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Alle Jahre wieder ... Wer muss bei Schneefall und Glätte die Straße räumen? Darüber informiert die Samtgemeinde Tostedt:

Der Winterdienst von Anliegern ist ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit, denn Straßen, Geh- und Radwege müssen zu jeder Jahreszeit auch für Kinder und ältere Menschen gut benutzbar sein. Das rechtzeitige Räumen von Schnee und Streuen gegen Schnee- und Eisglätte ist für die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen besonders wichtig! 

Folgendes ist zu beachten:

  • Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden.
  • Auch die Fahrbahnen (ausgenommen sind Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sind durch die Anlieger bis zur Fahrbahnmitte von Schnee und Eis freizuhalten. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Fußgänger auch geradeaus über die Straße kommen können und die Reinigung nicht am Bordstein endet!
  • Werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr muss geschoben und gestreut werden. Bei Schneefall oder Glätte auch mehrmals.
  • Die Flächen sind von Schnee und Eis freizuhalten und mit abstumpfendem Mittel so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Streusalz, Chemikalien und Geräte, welche die Oberfläche der Straße, Geh- und Radwege beschädigen, sind tabu!
  • In Straßen ohne Fußweg muss ein ständig begehbarer Streifen von mindestens einem Meter Breite am Straßenrand geräumt werden.
  • Bitte beachten Sie auch die Schadensersatzpflicht, denn Anlieger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, wenn vor ihrem Grundstück jemand zu
  • Schaden kommt.

Das Ordnungsamt bittet daher alle Anlieger, ihren Winterdienstpflichten rechtzeitig nachzukommen. Ansonsten drohen Bußgelder, mit denen die Sicherheit der anderen Straßennutzer sonst durchgesetzt wird.

• Weitere Informationen zum Winterdienst erhalten Interessierte in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Tostedt, die unter www.tostedt.de einzusehen ist, oder beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Tostedt, Tel. 04182-298-0.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.