"Ideen derzeit nicht umsetzbar"

Wenn es nach dem Willen der Polizeigewerkschaft geht, sollen Blutproben nach Trunkenheitsfahrten künftig wegfallen
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(thl). Weil die Polizei durch Kriminalität, Terrorgefahr und einer zunehmenden Zahl von Demonstrationen immer mehr gefordert wird, will die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt Entlastung für die Beamten schaffen und macht dazu drei konkrete Vorschläge.
So sollen die Beamten künftig bei Alkoholverdacht keine Blutproben mehr durchführen lassen. "Völlig überflüssig. Die Atemalkoholanalysen - das Pusten - sind genau so zuverlässig", sagt DPolG-Chef Rainer Wendt. Auch der Ermittlung von Autofahrern, die nach dem Blitzen angegeben haben, nicht selbst gefahren zu sein, sollen die Polizisten künftig nicht mehr nachgehen. Begründung von Wendt: Der Deutsche wisse immer, wer gerade mit seinem Auto unterwegs sei. Ein weiterer Dorn im Auge sind dem Gewerkschaftsboss die Begleitungen von Schwertransporten, auch sie sollen künftig für die Beamten wegfallen.
Bei der Polizeidirektion Lüneburg als übergeordnete Behörde für die Polizeiinspektion Harburg und Stade ist man wenig erbaut von den Ideen der Gewerkschaft. "Eine Einstellung der aufgeführten polizeilichen Tätigkeiten ist nach dem derzeitigen Stand von Recht und Gesetz nicht möglich, obwohl sie durchaus teilweise personalintensiv belastend wahrgenommen werden müssen", sagt Sprecherin Wiebke Hennig. So werde zum Beispiel das Atemalkoholgerät als Alternative zur Blutprobe bei Trunkenheitsfahrten vor Gericht nicht als rechtskräftiges Beweismittel zugelassen.
Auch den Fahrerermittlungen nach Verkehrsverstößen kann Hennig einiges abgewinnen: "In diesem Zusammenhang kommt oftmals ein persönlicher Kontakt zwischen der Polizei und dem Bürger zustande, der sich durchaus auch für Verkehrspräventionsarbeit nutzten lässt oder Ansätze für weitergehendes polizeiliches Handeln bietet."
Bei der Begleitung von Schwertransporten sei nach Hennigs Aussage die Polizei derzeit ebenfalls unentbehrlich. "Aktive Eingriffe in den Straßenverkehr, wie z. B. Straßen- oder Fahrbahnsperrungen oder das Anhalten von anderen Verkehrsteilnehmern, steht privaten Anbietern nicht zu. Im Einzelfall müssten dann doch immer zusätzlich Beamte hinzugezogen werden, wenn derartige Maßnahmen erforderlich sind. Private haben nur eine Warnmöglichkeit und keine Regelungsbefugnis im Straßenverkehr." Allerdings habe im Dezember 2014 die Innenministerkonferenz einen Beschluss gefasst, um eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich zu schaffen, sodass die Polizei entlastet wird. Hennig: "Dies wird von der Polizeidirektion Lüneburg ausdrücklich begrüßt."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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