Silvester
"Nehmt bitte Rücksicht beim Böllern!"

Für Reetdachhäuser wie dieses können Silvesterraketen 
brandgefährlich werden  | Foto: Fotos: bim / Smileus / Fotolia / Montage: MSR
  • Für Reetdachhäuser wie dieses können Silvesterraketen
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(bim). Alle Jahre wieder wird in der Silvesternacht mächtig geböllert. Woran sich viele Menschen erfreuen, ist für Tiere und auch für die Besitzer und Bewohner von Reetdachhäusern ein echter Albtraum.
"Wir wohnen hier seit 40 Jahren. Es ist jedes Jahr die gleiche Angst. Feuerlöscher und Leitern stehen bereit für den Fall, dass eine Rakete aufs Dach fliegt", berichtet ein Reetdachhausbesitzer. Es sei in der Vergangenheit mehr als einmal vorgekommen, dass er die Holzstäbe von Raketen vom Dach geholt habe. "Zum Glück war die Witterung dann feucht, sodass nichts passiert ist", sagt der Mann, der anonym bleiben möchte, weil er fürchtet, dass sein Haus sonst gezielt mit Feuerwerkskörpern beschossen würde.
Auch für viele Tiere ist das Silvesterfeuerwerk buchstäblich die Hölle. Sie werden aufgeschreckt, Vögel fliegen vor Scheiben, manche Haustiere laufen vor Schreck weg und dann Gefahr, von einem Auto an- oder überfahren zu werden.
Die Kommunen in den Landkreisen Harburg und Stade appellieren daher an alle Bürger, Rücksicht zu nehmen. Zumal es auch gesetzlich verboten ist, Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln in der Nähe von Reetdachgebäuden, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Holzhäusern oder brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie z.B. Tankstellen abzuschießen - in der Regel ist ein Abstand von rund 200 Metern einzuhalten. Das Verbot gilt auch am 31. Dezember und am 1. Januar. Außerdem müssen z.B. in der Samtgemeinde Hollenstedt beim Böllern und beim Schießen mit Schreckschuss- und Signalwaffen 50 Meter Abstand zu Tiergehegen und Koppeln eingehalten werden.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldstrafen bis 10.000 Euro geahndet, der Abschuss von Pyrotechnik (sogenannte "Polenböller") mit bis zu 50.000 Euro und eine Gefährdung "von Leib und Seele oder fremder Objekte von bedeutendem Wert mit explosionsgefährlichen Stoffen" mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Tipps zum sicheren Böllern

„Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steige gerade Silvester und Neujahr mächtig an: laut Umweltbundesamt sei dann die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro würden in die Luft gejagt. Wer dennoch knallen möchte, sollte Folgendes beachten:
Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
"Blindgänger" nicht erneut zünden.
In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
Brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen; Fenster und Türen geschlossen halten.
Die örtlichen Verbote einhalten und notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern einhalten.
Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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