"Was tun, wenn ich eine Katze anfahre?": Engagierte Initiative gibt Verhaltens-Tipps

"Die Menschen müssen mehr Respekt vor Tieren bekommen": Gruppenmitglied Monika Pallasch mit ihrem Kater "Max"
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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ce. Tespe. "Es kommt ständig vor, dass Autofahrer angefahrene oder überfahrene Tiere einfach liegen lassen, ohne sich darum zu kümmern. Auch durch solch ein Verhalten verrohen die Menschen und müssen für den Umgang mit anderen Lebenwesen dringend sensibilisiert werden!" Das betont Monika Pallasch (64) aus dem Tesper Ortsteil Bütlingen, die sich in der Gruppe "Vermisste/gefundene Tiere in Lüneburg und Nachbarlandkreis" engagiert.
In der rund 8.000 Mitglieder starken Initiative sind auch gut 2.500 Tierfreunde aus dem gesamten Landkreis Harburg aktiv. Über ein von Gruppenleiterin Heidrun Witte verwaltetes Netzwerk sind sie als ehrenamtliche Helfer bei Unfällen mit Tieren schnell zu erreichen. "Wer mit einem Tier zusammenprallt oder ein angefahrenes findet, kann sich über Facebook bei uns melden. Viele Mitglieder besitzen Lesegeräte, mit denen sie einen gechipten Hund oder eine Katze auslesen und den Halter feststellen können", erklärt Monika Pallasch. "Sie arbeiten kostenlos, haben gute Kontakte zu Tierärzten in der Nähe und bergen auch ein totes Tier."
Jüngstes Beispiel für das starke Engagement der Gruppe ist das Schicksal von Katze "Holly", die man angefahren an der B404 bei Rönne fand. "Sie wurde zu einem Tierarzt gebracht, der unter anderem eine Lungenquetschung, einen Bauchdecken-, einen Oberschenkel- und einen Beckenbruch diagnostizierte. Zudem muss der Schwanz amputiert werden", berichtet Monika Pallasch traurig. "Hollys" Besitzerin habe in der Gruppe einen Hilfeaufruf gestartet, um die über 2.200 Euro teure Operation bezahlen zu können. Von den dabei zusammengekommenen 775 Euro sei sie überwältigt gewesen.
"Viele Autofahrer sind verunsichert, ob sie Fahrerflucht begehen, wenn sie einen Hund oder eine Katze überfahren und sich nicht darum kümmern", so Pallasch. Mit Verweis auf den Bußgeldkatalog erklärt die gelernte Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin: "Eine Fahrerflucht liegt nicht vor. Vielmehr hat der Besitzer des Haustieres dafür zu sorgen, dass es keine Gefährdung für andere darstellt."
Wer nach einem Unfall mit einem Tier weiterfahre, müsse aber womöglich ein Strafgeld in Kauf nehmen, wenn der zurückgelassene Vierbeiner unnötig leidet. Ein solcher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz könne mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
"Nicht erlaubt ist es, bei einem Zusammenstoß mit einem Auto verletzte Tiere eigenmächtig von ihren Qualen zu 'erlösen'. Hier müssen Polizei oder Tiernotdienst gerufen werden, die letzte Entscheidung über Leben und Tod darf nur ein Tierarzt treffen", betont Monika Pallasch.
Sie hofft, dass Verkehrsteilnehmer durch Berücksichtigung der Ratschläge mehr Achtung vor den Tieren bekommen: "Wenn man vor ihnen keinen Respekt mehr hat, vor wem denn bitte dann?!"
• Mehr Infos zur Gruppe "Vermisste/gefundene Tiere in Lüneburg und Nachbarlandkreis" unter www.facebook.com/groups/530585483678949/ und zum Bußgeld unter www.bussgeldkatalog.org/katze-ueberfahren-fahrerflucht/.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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