Für ein Urnenreihengrab werden künftig 835 Euro anstatt bisher 214,70 Euro fällig - ein Plus von fast 400 Prozent. Ein Erdwahlgrab kostet demnach 1.765 Euro (bislang 805,20 Euro), ein Urnenwahlgrab Rasenlage 1465 Euro (bislang 485,70 Euro) und ein Reihengrab Rasenlage 2.815 Euro (bislang 1.418,80 Euro). Grünamtschef Thomas Söller begründet die happige Steigerung mit Verlusten in Höhe von 580.000 Euro, die in den vergangenen drei Jahren aufgelaufen seien. Auch nach der saftigen Erhöhung der Gebühren werden die Friedhöfe nicht kostendeckend arbeiten: Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 101.000 Euro - 70.000 Euro mehr auf dem Friedhof in Seppensen, 20.000 Euro in Sprötze und 11.000 Euro in Trelde.
Im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Harburg liegt Buchholz am oberen Ende der Gebühren-Skala. Bei den Reihengräbern in Rasenlage ist die Nordheidestadt sogar mit weitem Abstand an der Spitze vor Neu Wulmstorf - eine fragwürdige Top-Position. Vergleiche mit den Städten Burgdorf und Northeim, deren Gebühren noch höher sind, dürfte Söller nur als Beruhigungspille für die Politik eingebaut haben.
Übrigens: Die neue Satzung gilt nicht für die kirchlichen Friedhöfe. Die Gebühren z.B. bei der St. Paulus-Gemeinde bleiben deutlich niedriger als in den städtischen Einrichtungen. Ein Reihengrab in Rasenlage kostet laut Drucksache ab 830 Euro, ein Urnenreihengrab ab 400 Euro.
Über die neuen Friedhofsgebühren berät der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, ab 18.30 Uhr in der Rathauskantine. Die Entscheidung fällt im Stadtrat am Dienstag, 26. November.