Die doppelte Porno-Abzocke: Zehntausende Internetnutzer sind betroffen

Erst der Spaß, dann wird es teuer: Nach dem Besuch der Porno-Seite "Redtube" haben viele Internetnutzer Abmahnungen erhalten | Foto: oh
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Nach dem Besuch auf „Redtube“ haben Zehntausende Internetnutzer Abmahnungen erhalten / Vorsicht Phishing.

(mum). „Amanda‘s Secrets“, „Miriam‘s Adventures“ und „Hot Stories“ - Zehntausende deutsche Internetnutzer haben in diesen Tagen Abmahnungen einer Regensburger Anwaltskanzlei erhalten. Die Anwaltsschreiben werfen den Nutzern der Sexfilm-Seite „Redtube“ vor, durch das Ansehen bestimmter Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro überweisen.
Die Betroffenen haben sich tatsächlich Filme auf „Redtube“ als „Stream“ angesehen. Über ein spezielles Programm wurden dabei die IP-Adressen der Porno-Fans ermittelt. Allerdings ist die Rechtslage nicht eindeutig. Beim so genannten Streamen wird ein Clip nur temporär, aber nicht dauerhaft auf der Festplatte gespeichert. Auch eine Weiterverbreitung findet nicht statt. Im Gegensatz zum Download oder gar Upload von Inhalten galt das Sreamen daher bislang als „abmahnsicher“. Manche Juristen werteten Streaming in der Vergangenheit als Vervielfältigung. Selbst wenn man diesen Ansatz wählt, könnte aber Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes greifen, der die „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“ regelt: Demnach sind „flüchtige“ Kopien unter bestimmten Bedingungen zulässig.
• Inzwischen haben Juristen den Spieß umgedreht. Unter anderem wurde ein Strafantrag gegen die Regensburger Anwaltskanzlei gestellt. Dabei soll geklärt werden, ob die Kanzlei die Daten der Porno-Seher widerrechtlich erhalten habe.
Den Wirbel um die Abmahnungen nutzen kriminelle Trittbrettfahrer zudem für eine ganz andere Art des Betrugs: Cyberkriminelle verschicken so genannte Phishing-Mails. Das Schreiben entspricht in Form und Inhalt in etwa der Original-Abmahnung. Während diese jedoch auf dem Postweg den Adressaten erreicht, nutzen die Betrüger den elektronischen Weg.
Wer eine Abmahnung per Post erhalten hat, kann nach Ansicht von Rechts-Experten gelassen bleiben. Auf jeden Fall sollte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert werden. In vielen Foren wird Betroffenen geraten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Man erklärt sich damit bereit, künftig die Finger von den jeweiligen Werken zu lassen, geht aber nicht auf die weitergehenden Forderungen der Anwälte ein. Entsprechende Musterschreiben findet man im Internet - etwa auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Wer Opfer eines Phishing-Betrugs wurde, sollte darauf achten, dass sein Computer über ein aktuelles Anti-Virenprogramm verfügt.
Das Perfide an beiden Maschen ist, dass die Täter darauf setzen, dass es den Betroffenen peinlich ist, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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