Kreisel-Sperrung in Apensen
Anwohnerin Nicole Behrens ärgert sich über lange Umwege - Landkreis erklärt Hintergründe
- Nicole Behrens am vielbefahrenen Kreisverkehr, der ab 26. Oktober gesperrt werden soll
- hochgeladen von Nicola Dultz
Die bevorstehende Sanierung des Kreisverkehrs in Apensen sorgt bereits vor Baubeginn für Diskussionen. Anwohnerin Nicole Behrens kritisiert die neue Verkehrsregelung in der Straße „Auf dem Brink“ und befürchtet erhebliche Umwege während der Bauarbeiten. Die Gemeinde lehnt eine vorübergehende Freigabe ab. Inzwischen hat sich auch der Landkreis Stade zu Wort gemeldet und erklärt, warum die Verkehrsregelung geändert wurde und weshalb die Straße nicht als Umleitung genutzt werden darf.
Auf Autofahrer kommen in der Ortsmitte von Apensen erhebliche Verkehrsbehinderungen zu. Ab Montag, 26. Oktober, wird der zentrale Kreisverkehr an den Landesstraßen 127 und 130 saniert. Die Arbeiten kosten rund 260.000 Euro und sollen etwa drei Wochen dauern.
Grund für die Sanierung sind starke Schäden am Straßenbelag. Der Asphalt wird erneuert, außerdem werden einzelne Bordsteine und Entwässerungsrinnen instand gesetzt. Die Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten. In den ersten beiden Wochen muss der Kreisverkehr vollständig gesperrt werden. Nach Angaben der Straßenbaubehörde ist dies notwendig, um die Sicherheit der Bauarbeiter zu gewährleisten.
Kritik: Neue Einbahnstraße verschärft Verkehrsprobleme
Für zusätzlichen Unmut sorgt bei der Apensenerin Nicole Behrens die neue Einbahnstraßenregelung in der Straße „Auf dem Brink“. Sie wurde erst kurz vor Beginn der geplanten Kreisverkehrssanierung eingeführt. "Ich habe mit vielen Apenser Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, die sich genauso ärgern wie ich", sagt sie.
Behrens hält den Zeitpunkt der neuen Regelung für ausgesprochen ungünstig, weil sie die ohnehin schwierige Verkehrssituation während der Bauarbeiten verschärfe. Zwar seien die Geschäfte an der Beckdorfer Straße auch für Apensener Bürger, die auf der anderen Seite der Baustelle wohnen, weiterhin über Nebenstraßen erreichbar. Für die Rückfahrt müssten Autofahrer jedoch erhebliche Umwege über die umliegende Ortschaften Beckdorf und Goldbeck in Kauf nehmen.
Das bedeute nicht nur einen größeren Zeitaufwand, sondern auch zusätzliche Spritkosten für alle, die wie Nicole Behrens weiterhin in ihren Lieblingsgeschäften an der Beckdorfer Straße einkaufen und dort tanken wollen.
Gemeinde Apensen lehnt vorübergehende Freigabe ab
Mit ihrer Kritik wandte sich Behrens direkt an die Gemeinde Apensen. Sie wollte wissen, ob die Einbahnstraßenregelung während der Sanierungsarbeiten vorübergehend aufgehoben werden könnte, um den Verkehr zu entlasten.
Die Antwort fiel negativ aus. Nach Auskunft der Gemeinde ist eine Freigabe der Straße „Auf dem Brink“ für den allgemeinen Verkehr aus Richtung Zevener Straße nicht vorgesehen. Die Straße sei aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten nicht für das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen ausgelegt. Eine andere Verkehrsführung sei während der Bauarbeiten nicht möglich.
Die entsprechende E-Mail liegt dem WOCHENBLATT vor. Die noch amtierende Samtgemeindebürgermeisterin und Gemeindedirektorin von Apensen, Petra Beckmann-Frelock, reagierte auf die Anfragen des WOCHENBLATT zu dem Thema nicht.
„Entweder gilt die Einbahnstraße für alle oder für keinen!“
Besonders ärgert Nicole Behrens, dass manche Autofahrer die neue Einbahnstraße offenbar ignorieren. Mehrfach habe sie beobachtet, wie Fahrzeuge verbotswidrig von der Zevener Straße in die Straße „Auf dem Brink“ einbogen. Ein darauf angesprochener Fahrer habe entgegnet, er wisse das, wohne aber dort. Behrens kritisiert: „Mir wurde berichtet, dass die Einbahnstraßenregelung auf Wunsch der Anwohner eingerichtet wurde. Aber entweder gilt die neue Regelung für alle oder für keinen!“
Behrens hofft, dass die Verantwortlichen die Verkehrsführung während der Kreisverkehrsanierung noch einmal überdenken. Sie stellt nicht die Notwendigkeit der Sanierung infrage, sondern kritisiert das Zusammenspiel der beiden Verkehrsmaßnahmen.
UPDATE: Landkreis Stade erklärt die neue Verkehrsregelung „Auf dem Brink“
Nach der Kritik an der Verkehrsführung hat sich inzwischen auch der Landkreis Stade gegenüber dem WOCHENBLATT zu den Hintergründen geäußert. Pressesprecher Daniel Beneke erläutert, warum die Beschilderung geändert wurde, welche Rolle die Anwohner dabei spielten und weshalb eine Freigabe während der Kreisverkehrssanierung nicht infrage kommt.
Straße war bereits seit Jahren für den Durchgangsverkehr gesperrt
Wie Daniel Beneke erklärt, handelt es sich bei der Straße „Auf dem Brink“ um eine Gemeindestraße zwischen der L127 (Zevener Straße) und der Fruchtallee. Die Fahrbahn besteht noch aus altem Klinkerpflaster, die Seitenstreifen sind unbefestigt.
Die Verbindung ist für Autofahrer attraktiv, weil sich damit die Einmündung der Zevener Straße in die Beckdorfer Straße umgehen lässt. Dort kommt es insbesondere während der Hauptverkehrszeiten durch linksabbiegende Fahrzeuge zu Wartezeiten.
Allerdings war die Straße „Auf dem Brink“ nach Angaben des Landkreises bereits seit vielen Jahren für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Lediglich Anlieger durften sie befahren.
Der Grund: Aufgrund ihres baulichen Zustands ist die Straße für eine höhere Verkehrsbelastung nicht geeignet.
Warum das bisherige Verkehrsverbot geändert wurde
Nach Angaben des Landkreises wurde das bisherige Durchfahrtsverbot häufig missachtet. Hinzu kam, dass sich die Regelung nur schwer kontrollieren ließ.
Wer beispielsweise angab, jemanden in der Straße besuchen zu wollen, konnte sich auf den erlaubten Anliegerverkehr berufen.
Die Anwohner hatten sich laut Beneke offenbar wiederholt und nachdrücklich bei der Gemeinde über die Situation beschwert. Daraufhin suchte die Gemeinde Apensen nach einer wirksameren Lösung.
Als Vorbild diente die Straße „Beim Untervogt“. Dort besteht bereits seit vielen Jahren ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, während Fahrräder ausgenommen sind. Nach Darstellung des Landkreises wird dieses Verbot besser beachtet und lässt sich leichter kontrollieren.
Der Gemeinderat beschloss deshalb, auch die Straße „Auf dem Brink“ entsprechend neu zu beschildern.
Landkreis genehmigte die Änderung nach Prüfung
Die Gemeinde Apensen stellte daraufhin beim Landkreis Stade als zuständiger Verkehrsbehörde einen Antrag auf Änderung der Beschilderung.
Statt des bisherigen Verkehrszeichens 260, das Kraftfahrzeugen die Durchfahrt mit Ausnahme des Anliegerverkehrs untersagte, sollte das Verkehrszeichen 269 eingesetzt werden. Dieses verbietet die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen an der entsprechend beschilderten Stelle.
Nach Anhörung der Polizei und einer Abwägung der Vor- und Nachteile stimmte die Verkehrsbehörde dem Antrag zu.
Dabei wurden nach Angaben von Daniel Beneke sowohl der Schutz der Straße und der Anwohner als auch die Nachteile berücksichtigt, die sich durch zusätzliche Umwege für Anlieger ergeben können.
Damit stellt der Landkreis klar: Die neue Beschilderung wurde nicht eigens wegen der bevorstehenden Kreisverkehrssanierung eingeführt. Vielmehr sollte ein bereits seit Jahren bestehendes Verkehrsverbot wirksamer durchgesetzt werden.
Warum „Auf dem Brink“ nicht als Umleitung freigegeben wird
Auch zur Frage einer vorübergehenden Öffnung während der Bauarbeiten am Kreisverkehr nimmt der Landkreis eindeutig Stellung.
Nach Angaben von Pressesprecher Daniel Beneke hat die Gemeinde Apensen als zuständiger Straßenbaulastträger einer solchen Lösung ausdrücklich widersprochen.
Die Straße sei weder breit genug noch baulich dafür ausgelegt, den starken Verkehr der Landesstraßen 127 und 130 aufzunehmen. Beide Straßen haben auch eine wichtige Funktion als Autobahnzubringer.
Eine Freigabe könnte deshalb zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der schmalen Klinkerstraße führen.
Aus diesem Grund soll der Verkehr während der Kreisverkehrssanierung weiträumig umgeleitet werden.
Die Verkehrsbehörde des Landkreises Stade habe sich bei ihrer Entscheidung am Wunsch der Gemeinde orientiert. Man müsse davon ausgehen, so Beneke, dass die Gemeinde damit auch die Interessen der Menschen vor Ort vertrete.
Ausnahme für Busse während der Vollsperrung
Eine Ausnahme wird es während der Vollsperrung des Kreisverkehrs allerdings geben.
Der Linienbusverkehr darf die Straße „Auf dem Brink“ mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung befahren. Das betrifft insbesondere den Schülerverkehr.
Ohne diese Sonderregelung wäre der öffentliche Linienverkehr in Apensen nach Angaben des Landkreises erheblich beeinträchtigt.
Für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr bleibt die Strecke dagegen gesperrt.
Redakteur:Nicola Dultz aus Buxtehude |
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