Wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamten verurteilt
Berufung! Dachdecker Kai Wedler wehrt sich gegen 18.000-Euro-Geldstrafe

Kai Wedler (li.) und sein Anwalt Jürgen Hennemann 
vor dem Prozess am Tostedter Amtsgericht
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(os). "Damit hätte ich nicht gerechnet", sagte ein Prozessbeobachter am Mittwoch im Amtsgericht Tostedt. Gerade hatte Amtsgerichts-Direktorin Dr. Astrid Hillebrenner nach mehr als siebenstündiger Verhandlung das Urteil gegen Kai Wedler (57) gesprochen: Der Dachdecker aus Buchholz wurde zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Wedler kündigte an, gegen das Urteil Berufung vor dem Landgericht Stade einzulegen.
Hillebrenner sah es als erwiesen an, dass Wedler im Juni 2020 bei einem Polizeieinsatz in seinem Betrieb im Gewerbegebiet II in Buchholz den Polizeibeamten Alexander B.* tätlich angriff. Die Strafe von 90 Tagessätzen à 200 Euro sei "tat- und schuldangemessen", erklärte Hillebrenner. Da Wedler keine Angaben zu seinen Einkünften machte, beruhe der Tagessatz auf Schätzungen. Wedler erhielt die Möglichkeit, die Strafe in monatlichen Raten von 600 Euro zu bezahlen.
Wie berichtet, war die Polizei am 13. Juni 2020 mit 24 Beamten und zwei Hundeführern aus verschiedenen Polizeidienststellen zu Wedlers Betrieb gefahren. Dort hatte Wedler Mitarbeiter und deren Angehörige zu einer Feier eingeladen. Nachdem eine Zivilstreife Feiernde auf dem Balkon bemerkt hatte, wurde ein größerer Einsatz organisiert - in Absprache mit dem Gesundheitsamt offiziell mit dem Ziel, etwaige Verstöße gegen die damals geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen zu ermitteln und zu ahnden. Dabei kam es zu dem Vorfall, den Hillebrenner als tätlichen Angriff wertete: Wedler kam dabei mit Schwung aus dem Gebäude - mit den Worten: "So, Folgendes, Hunde weg!" Auf den Aufnahmen einer Bodycam, die Polizist B. bei dem Einsatz trug und die im Gericht mehrfach gezeigt wurden, ist zu sehen, dass B. zurückweicht. Staatsanwaltschaft und Hillebrenner sind sich sicher, dass das durch den tätlichen Angriff von Wedler verursacht wurde. Kurz danach wird Wedler von zwei Polizistinnen und zwei Polizisten zu Boden gebracht und ihm werden Handschellen angelegt.
Wedlers Rechtsanwalt Jürgen Hennemann versuchte, bei den vier als Zeugen geladenen Polizisten - darunter Einsatzleiterin Silke H.* - Unstimmigkeiten in deren Aussagen herauszuarbeiten. So sei mal von "Schubsen", dann "Schlagen", dann "Stoßen" und schließlich von "Zustürmen mit Treffen" die Rede gewesen. Zudem habe Einsatzleiterin H. den Satz von Kai Wedler - "Ich zeige euch jetzt mal, wie das hier läuft" - "erfunden". Schließlich sei die Gewalt keineswegs von seinem Mandanten ausgegangen, sondern man habe es mit einem Fall von "exzessiver Polizeigewalt" zu tun. Hennemann nannte als Beispiel die mehr als 60-minütige Fixierung durch die Handschellen und das Knie, das ein Beamter Wedler, der auf dem Boden lag, in den Hals-Nacken-Bereich drückte. Auch habe Wedler, obwohl er durch die Handschellen in einer demütigenden Position gewesen sei, beruhigend auf seine Mitarbeiter eingewirkt und diese zur Zusammenarbeit mit der Polizei bewegt.
Alle diese Argumente waren für Amtsgerichts-Direktorin Hillebrenner nicht von Belang. "Ob ein anderes Verhalten der Polizeibeamten angezeigt gewesen wäre, ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung", betonte sie. Sie habe keine Zweifel, dass die als Zeugen befragten Polizisten die Wahrheit gesagt haben. In der Summe sei Wedler zu verurteilen. Das Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro, das Polizist B. wegen einer angeblich bei dem Einsatz erlittenen Handgelenksverletzung geltend machen wollte, verneinte Hillebrenner dagegen. Diese sei nicht durch Wedlers Angriff entstanden.
Wedlers Anwalt Jürgen Hennemann kritisiert das Verfahren und das Urteil heftig: "Trotz krassester Widersprüche der Aussagen der vier Polizeibeamten zeigte die Richterin nicht das geringste Interesse, diese kritisch zu hinterfragen oder in der mündlichen Urteilsbegründung zu würdigen." Das Amtsgericht vermittele den Eindruck, dass das Urteil bereits seit der "umstrittenen Zulassung der Anklage am 20. November 2020" feststand. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst die Ermittlungen eingestellt, diese dann aber nach einem Dezernatswechsel doch wieder aufgenommen. Hennemanns Fazit: "Durch das Urteil, das alle vorhandenen Zweifel an der Schuld Wedlers und der Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten ignoriert, soll der Diskussion von Polizeigewalt in Buchholz erkennbar der Stecker gezogen und das Problem unter dem Deckmantel des Schweigens verborgen werden. Schwindendes Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Organe wird so noch weiter verspielt.“
* Namen der Redaktion bekannt

MOMENT MAL

Für Laien bleiben Restzweifel

Ich bin juristischer Laie. Als solcher kann ich das Urteil vor dem Amtsgericht Tostedt verstehen. Man kann die Aufnahmen der Bodycam so werten, dass Dachdecker Kai Wedler den Polizeibeamten schubste oder stieß. Ich könnte sie aber auch so werten, dass Wedler mit so viel Schwung aus der Tür kam, dass er mit dem kurz dahinter stehenden Polizeibeamten B. wie auch immer zusammenstieß. Wedlers linker Arm, mit dem er B. angegriffen haben soll, ist auf dem Video nicht zu sehen.
Zudem verstehe ich als Laie nicht, dass sämtliche anderen Umstände wie die teilweise widersprüchlichen Aussagen der Polizisten, der Hinweis auf vorige Polizeieinsätze beim Betrieb von Kai Wedler oder die Fixierung von Wedler mittels Knie in seinem Nacken - Anwalt Jürgen Hennemann zog mehrfach den Vergleich zum Fall George Floyd in den USA, der im Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz ums Leben kam - keinerlei Beachtung fanden. Für mich bleiben Restzweifel an Wedlers Tat. Und ich als Laie habe mal gelernt: in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Oliver Sander

18.000 Euro Geldstrafe für Dachdecker Kai Wedler
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Brisante Anweisung von Bürgermeister Röhse

Kai Wedler (li.) und sein Anwalt Jürgen Hennemann 
vor dem Prozess am Tostedter Amtsgericht
Ein Ausschnitt aus der Bodycam-Aufnahme zeigt laut Anwalt Jürgen Hennemann, wie ein Polizeibeamter dem auf dem Boden liegenden Kai Wedler ein Knie in den Nackenbereich drückt - kurze Zeit, nachdem in den USA Georg Floyd bei einem ähnlichen Vorgehen ums Leben gekommen war | Foto: Kanzlei Hennemann
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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