Der WEISSE RING informiert
Wenn der Arbeitskollege übergriffig wird…

Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • hochgeladen von WEISSER RING
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Eine anzügliche Bemerkung über den modisch kurzen Rock verbunden mit einem „kurzen Klaps“ auf den Po oder auch nur ein vermeintlich zufälliges Berühren der Brust der jungen Praktikantin. Leider ist das immer noch keine Seltenheit. Viele dieser Taten werden weiterhin bagatellisiert, aus Schamgefühl oder aus einem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes nicht angezeigt. Außerdem: „Wie soll ich das beweisen?“ sagt sich das Opfer. „Es steht doch Aussage gegen Aussage!" So ist es keine Überraschung, dass die Dunkelziffer dieser Straftaten auch in Deutschland sehr hoch sein dürfte.

Wie ist die Rechtslage?

Insbesondere in besonders engen Lebensverhältnissen wie in Partnerschaften oder eben auch am Arbeitsplatz in der Firma sind diese Straftaten besonders unangenehm. In diesen Fällen trauen die Opfer sich häufig nicht aufgrund der empfundenen Abhängigkeit vom Täter eine Strafanzeige zu stellen.
Rechtlich gesehen können diese Verhaltensweisen unter § 184 i Strafgesetzbuch (StGB) subsumiert werden. Hier ist die sexuelle Belästigung ausdrücklich unter Strafe gestellt. Wer nämlich eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Welche Rechte haben Opfer von sexuellen Belästigungen?

  • Erstattung einer Strafanzeige einschließlich Stellen des erforderlichen Strafantrags.
    Achtung: Die Antragsfrist beträgt drei Monate.
  • Bei Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft kann sich das Opfer dem Strafverfahren als Nebenklägerin/Nebenkläger anschließen.
  • Stellung eines Antrags nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Geltend machen der Ansprüche nach dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Hier ist u. a. festgelegt, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor sexuellen Übergriffen schützen muss. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kann das Opfer seine Arbeitsleistung so lange verweigern, bis es wieder vor Belästigungen geschützt ist.

Hier erhalten Sie Hilfe

Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS mit Rat und Tat zur Seite!

So erreichen Sie den WEISSEN RING im Landkreis Harburg:
Tel.: (04181) 201 89 20 oder 0151 551 647 33
E-Mail: harburg-kreis@mail.weisser-ring.de

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
https://harburg-kreis-niedersachsen.weisser-ring.de/

Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Hilfe für Opfer von Straftaten haben, unser Team unterstützen möchten und im Landkreis Harburg wohnen, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Leserreporter:

WEISSER RING aus Winsen

Webseite von WEISSER RING
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.