Tag der Ersten Hilfe
Johanniter im Kreis Harburg räumen mit Vorurteilen auf

Bei einem Unfall kann jeder helfen – und sei es nur, indem ein Notruf abgesetzt wird | Foto: Johanniter
  • Bei einem Unfall kann jeder helfen – und sei es nur, indem ein Notruf abgesetzt wird
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Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. "Dabei kann nur derjenige etwas falsch machen, der gar nichts tut“, betont Michaela Hönig, Erste-Hilfe-Trainerin bei den Johannitern im Landkreis Harburg. 

Das Thema Erste Hilfe - so Hönig - sei sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Anlässlich des bundesweiten "Tages der Ersten Hilfe" am heutigen Samstag machen die Johanniter den Faktencheck und räumen auf mit Vorurteilen. Hier die fünf größten Mythen zur Ersten Hilfe: 

Mythos 1:Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden bzw. bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfer gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, etwa mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos 2:Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird, trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm am Erbrochenem ersticken.

Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfer einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie etwa einem Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.

Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden. Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.

Das Bildungsportal der Johanniter bietet unter https://bildungsportal.johanniter.de/ weiterführende Informationen und digitale Kursangebote zur Ersten Hilfe. Die Johanniter im Landkreis Harburg bieten rund 500 dieser Kurse im Jahr an. Ein Erste-Hilfe-Kursus dauert neun Stunden und kostet 55 Euro. Neben dem Basiskursus bieten die Johanniter weitere Module an, wie beispielsweise "Erste Hilfe am Kind“, „Erste Hilfe am Hund“ sowie Ausbildungen zum Brandschutzhelfer. Die Online-Kursusbuchung ist möglich unter https://www.johanniter.de/kurse/.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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