Fahrradstraße am Dibberser Mühlenweg
Verwirrung in Buchholz wegen widersprüchlicher Beschilderung

Dieses Schild ist falsch: Nicht nur Anlieger dürfen die Fahrradstraße mit dem Kfz nutzen | Foto: Michael Stolze / Bearbeitung: MSR
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Im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche zur Stärkung des Radverkehrs ist am Dibberser Mühlenweg in Buchholz eine Fahrradstraße eingerichtet worden. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Freudenthal-Straße und Klaus-Groth-Straße haben nun Fahrradfahrer Vorrang. Sie dürfen dort auch nebeneinander fahren.
Die Stadt Buchholz sorgte bei Anwohnern für Verwirrung, weil sie mit widersprüchlicher Beschilderung auf die Neuerung aufmerksam machte. Auf einem Schild stand, dass der Autoverkehr nur für Anlieger freigegeben ist, auf dem anderen, dass der Verkehr grundsätzlich freigegeben sei. Das WOCHENBLATT fragte bei der Stadt nach: Was gilt denn nun? Am Dibberser Mühlenweg könnten auch künftig alle weiteren Kfz durchfahren, bestätigte Stadtsprecherin Birgit Diekhöner. Übrigens: In einer Fahrradstraße gilt grundsätzlich rechts vor links, sofern die Vorfahrt nicht durch Sonderbeschilderung anders geregelt ist. (os).

Dieses Schild ist falsch: Nicht nur Anlieger dürfen die Fahrradstraße mit dem Kfz nutzen | Foto: Michael Stolze / Bearbeitung: MSR
Dieses Schild ist richtig: Der Kfz-Verkehr ist grundsätzlich erlaubt | Foto: Michael Stolze / Bearbeitung: MSR
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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