Autofahrer aufgepasst!
Diese Dinge ändern sich alle im Jahr 2024
Auf die Autofahrer kommen im nächsten Jahr einige Änderungen zu. Ob Spritpreis, E-Automobilförderung oder Führerscheinumtausch: Hier eine Übersicht über die Neuheiten:
Wallbox-Förderung
Das zweite Förderprogramm für private Ladestationen mit Solarstrom startet 2024. In diesem Jahr war das vorgegebene Budget in Höhe von 300.000 Millionen Euro mit 33.000 bewilligten Anträgen an einem Tag ausgeschöpft. Im nächsten Jahr legt die Förderbank KfW ein Programm mit 200 Millionen Euro auf. Der Zeitpunkt für das neue Förderprogramm steht noch nicht fest. Wahrscheinlich geht es wieder nach dem Prinzip: Wer zuerst beantragt, erhält auch eine Förderung.
Kraftstoffpreise (Kohlendioxid-Steuer)
Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der Kohlendioxid-Steuer in Kraft. Nach dem Beschluss der Bundesregierung beträgt diese 40 Euro pro Tonne. Nach Aussage des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie verteuert sich Benzin und Diesel an den Tankstellen um etwa drei Cent pro Liter.
Für 2025 soll die Kohlendioxidsteuer dann auf 50 Euro pro Tonne steigen.
E-Autoförderung
Die Förderung wird gesenkt. Vom 1. Januar 2024 an beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. E-Fahrzeuge mit höherem Listenpreis (netto) erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr.
Antragsberechtigt sind weiterhin nur Privatpersonen. Maßgeblich für die Förderung ist weiterhin das Datum des Förderantrags, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt Der Fördertopf soll auf 810 Millionen gekürzt werden.
Assistenzsysteme
Ab dem 7. Juli nächsten Jahres müssen alle neu zugelassenen Pkw eine Vielzahl an Assistenzsystemen zusätzlich zu den bis dato vorgeschriebenen Systemen wie ABS, ESP oder Reifendruck serienmäßig an Bord haben. Hierzu zählen unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, die Datenaufzeichnung in einer Black Box und ein Notbremsassistent. Fraglich ist, ob die Versicherungsprämien mit dem Einbau dieser neuen Systeme günstiger werden.
THG-Quote
In Folgejahr 2024 können Besitzer von E-Fahrzeugen wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung benötigt der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt.
Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Die Höhe der THG-Quote schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Erlös unterliegt für Privatpersonen nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden die Einnahmen nur, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist.
HU-Plaketten
Wer momentan eine grüne "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2024 zur Hauptuntersuchung nach $ 29 der StVZO. Nach der erfolgreich bestandener Kontrolle gibt es eine blaue Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2026 wieder zur Prüfung vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).
Umtausch Führerschein
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
Wer danach noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein der Polizei nachträglich vorzeigen - ansonsten gibt es erneut ein Bußgeld.
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Die Gebühr beträgt 25 Euro.
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