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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Urteil im Millionen-Prozess naht

Auf diesem Grundstück an der Bahnhofstraße unterhalb der Canteleubrücke wollte Investor Karlheinz Gremke ein Pflegeheim bauen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Verweigerte Baugenehmigung: Muss die Stadt Buchholz 6,6 Millionen Euro an Investor Karlheinz Gremke zahlen?

os. Buchholz. Die Entscheidung naht: Am Donnerstag, 16. April, soll das Oberlandesgericht Celle entscheiden, ob die Stadt Buchholz Schadenersatz an die Firma Immobilien Bau Conzept GmbH (IBC) des Jesteburgers Karlheinz Gremke zahlen muss. Den Termin nannte Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse jetzt im Buchholzer Stadtrat.
Hintergrund: Investor Gremke will von der Stadt 6,6 Millionen Euro Schadenersatz haben. Er war im Boot, als am Peets Hoff ein Neubau mit Geschäften, Büros, Praxen und einer Seniorenwohnanlage geplant war. An selber Stelle steht heute das Einkaufszentrum "Buchholz Galerie". Zusätzlich wollte Gremke auf seinem Grundstück an der Bahnhofstraße - unterhalb der Canteleubrücke - ein Pflegeheim bauen. Die Buchholzer Bauverwaltung verweigerte die Baugenehmigung und bezog sich dabei auf eine Empfehlung der Heimaufsicht des Landkreis Harburg. Diese hielt ein Pflegeheim an der Bahnhofstraße für ungeeignet. Gegen diese Entscheidung klagte Gremke und bekam durch alle Instanzen Recht.
Daraufhin entschied sich der Investor für eine Schadenersatzklage. In der ersten Instanz vor mehr als zwei Jahren gewann die Stadt Buchholz. In dem jetzt anstehenden Urteil geht es darum, ob Gremke beweisen konnte, dass das Bauvorhaben am Peets Hoff auch deshalb scheiterte, weil die Stadt den Bau des Pflegeheims an der Bahnhofstraße verweigerte.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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