Baumängel rechtzeitig erkennen
Eine professionelle Baubegleitung hilft, Schäden zu vermeiden / Interview mit Dipl.-Ing. Adolf Behrens

Durchfeuchtungen am Balkon aufgrund mangelhafter 
Abdichtung und Konstruktion | Foto: Weidling & Weidling
  • Durchfeuchtungen am Balkon aufgrund mangelhafter
    Abdichtung und Konstruktion
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Mängel an der Immobilie sind sowohl für das ausführende Handwerksunternehmen als auch für den Immobilieneigentümer unangenehm. Ob Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Instandsetzung: Wer einen Bauexperten für die Baubegleitung und Bauabnahme an seiner Seite hat, ist auf der sicheren Seite. WOCHENBLATT-PR-Redaktionsleiter Axel-Holger Haase sprach mit Adolf Behrens, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Geschäftsführer der Buchholzer Firma Weidling & Weidling Bauanalyse.

WOCHENBLATT:  Gibt es die mängelfreie Immobilie?
Adolf Behrens: Nein. Wo verschiedene Materialien aufeinandertreffen und diverse Gewerke zusammenarbeiten, kann es zu Mängeln kommen. Wichtig ist daher eine sehr gute Koordination aller Tätigkeiten der Firmen, um Mängel zu vermeiden.
WOCHENBLATT:  Eine Baubegleitung durch einen Experten wie einen Sachverständigen oder einen Architekten hilft, die Zusammenarbeit der Firmen zu optimieren. Die Honorarkosten machen sich bezahlt?
Adolf Behrens: Auf jeden Fall. Der Kunde sollte sich überlegen, dass er - zum Beispiel beim Eigenheim - höchstwahrscheinlich nur einmal baut. Diese Immobilie möchte er selbst bewohnen und darin glücklich sein. Wenn man das Honorar eines Bauexperten im Verhältnis zur Bausumme betrachtet, ist diese relativ gering dafür, dass ein Großteil an Mängeln verhindert wird.
WOCHENBLATT:  Wonach richtet sich Ihre Tätigkeit? Welchen Leistungsumfang bieten Sie an?
Adolf Behrens: Das Leistungsspektrum ist frei wählbar. Wir prüfen Leistungsbeschreibungen und sind auch vor Ort, um eine Bauberatung durchzuführen. Rechtsberatung führen wir nicht durch. Ich rate jedem Kunden, eine ausführliche Baubeschreibung erstellen zu lassen. Nur wenn sämtliche Details aufgeführt sind, kann später kontrolliert werden, ob diese in der Bauphase beachtet worden sind. Kommt es später zu einem gerichtlichen Verfahren, was eigentlich jeder vermeiden möchte, hat man "schwarz auf weiß", was zum Bauumfang gehört. Die professionelle Begehung mit einem Sachverständigen sollte während der Bauphase und spätestens vor Ablauf der Gewährleistungszeit stattfinden.
WOCHENBLATT:  Die gütliche Einigung hat Präferenz?
Adolf Behrens:  Auf jeden Fall. Der Immobilieneigentümer sollte sich überlegen, was ihm die Korrektur eines Mangels wert ist. Jeder renommierte Handwerksbetrieb oder Bauträger ist daran interessiert, einen guten Ruf zu haben. Daher möchte er einen Rechtsstreit vermeiden. Zusammen mit einem Sachverständigen lässt sich dann ein Sanierungskonzept erstellen. Ein eventuell langer Rechtsstreit bringt häufig keinem Beteiligten etwas.
WOCHENBLATT:  Sie sprachen die renommierten Firmen an. Wie findet man seinen Bauträger des Vertrauens?
Adolf Behrens:  Indem man sich rechtzeitig im Freundes- und Bekanntenkreis, in dem sich Personen befinden, die bereits ein Haus gebaut haben, informiert. Auch sollte man in der Region auf Bauvorhaben achten. Oft werden immer wieder die gleichen Unternehmen gewählt, da diese für ihre Qualitätsausführung bekannt sind. Von diesen Firmen sollte man sich dann Referenzobjekte nennen lassen und eventuell - falls möglich - auch mit den Immobilieneigentümern sprechen. Gegebenenfalls kann auch ein regionaler Architekt interessant sein.
WOCHENBLATT: Die wichtigste Frage zuletzt. Welche Kosten fallen für den Kunden je nach Tätigskeitsumfang an? In welchem Rahmen liegen die Kosten einer Baubegleitung oder eines Gutachtens?
Adolf Behrens: Je nach gewünschtem Leistungsumfang rechne ich für ein "normales" Einfamilienhaus zwischen 2.500 und 3.000 Euro ab.
WOCHENBLATT:  Herr Behrens, wie danken Ihnen für das Gespräch und die Informationen.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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