Elektrofahrzeuge: zusätzlich Geld erhalten
THG-Zertifikate können verkauft werden

Mit einem E-Fahrzeug und einem Zertifikat lässt sich Geld verdienen | Foto: Renault
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Um den Klimaschutz weiter voranzubringen, sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vor, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe verarbeiten, eine Quote für die Einsparung von Treibhausgasen erreichen müssen. Zur Einhaltung dieser Quote müssen die Unternehmen ihren Kohlendioxid-Ausstoß in Form von THG-Zertifikaten aufkaufen und dadurch kompensieren.

Im Gegenzug können sich Halter von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Rahmen des Gesetzes einen Bonus für eingesparte Kohlendioxid-Emissionen sichern, indem sie ihre eingesparten Emissionen verkaufen. Hierzu legt das Umweltbundesamt jedes Jahr den pauschalen Stromverbrauch der E-Fahrzeuge fest und berechnet die Einzel-Quoten. Pro Fahrzeug kann diese sogenannte „THG-Prämie“ einmal jährlich sowohl für private als auch Dienstwagen beantragt werden.

Wer sich für einen Verkauf interessiert kann sich an verschiedene Institutionen wenden.

1. Was bedeutet THG-Quote?
Bis vor  kurzem förderte die Bundesregierung regenerative Energien mit der sogenannten Biokraftquote.  Energieproduzenten wurden aufgefordert, einen bestimmten Anteil an Sprit aus nachwachsenden Rohstoffen dem Benzin und Dieselkraftstoff beizumischen. Diese Regelung wurde 2014 durch die Treibhausquote (THG) ersetzt. Das bedeutet: Wer Kohlendioxid produziert, muss zahlen, wer Kohlendioxid spart, erhält Geld. Daher wird-E-Fahrzeugen und -Zweirädern eine pauschale Sparquote automatisch zuerkannt.  Diese Pauschale kann der Fahrzeugeigentümer verkaufen.

Seit 2022 ist das auch für private Elektroauto-Eigentümern und -Leasingnehmern erlaubt: Sie können ihre Kohlendioxid-Einsparungen als Emissionszertifikat verkaufen. Damit sind bis zu 400 Euro jährlich erzielbar. Und jedes Jahr ist eine weitere Prämie fällig. Für jedes Auto gibt es ein dazugehöriges Zertifikat, dass die Besitzer an verschiedene Institutionen veräußern können.

Das Beste: Die Quote wächst jährlich. Im Jahr 2030 soll sie schon 25 Prozent betragen.

Die THG-Prämie kann der E-Fahrzeugeigentümer nicht selbst verkaufen, sondern nur an einen Zwischenhändler. Sobald man sich auf einer Plattform registriert hat, wird eine Bestätigung geschickt. Dann folgt die Betragsüberweisung.

Normalerweise ist die Einnahme aus einem Zertifikat-Verkauf steuerpflichtig. Wer sein E-Fahrzeug als Dienstfahrzeug nutzt, muss die Prämie immer als Betriebseinnahme versteuern. Nicht-Selbstständige, also Angestellte, Rentner oder Vermieter müssen die Einnahmen auch jenseits des Freibetrags von 255,99 Euro nicht versteuern. Einem jüngsten Finanzurteil zufolge sind bis zu 400 Euro THG-Prämier steuerfrei. Vorsicht: Hybride, Plug-in-Hybride, Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge sind vom Bezug der THG-Quote ausgeschlossen. Hingegen können aber Betreiber von Ladesäulen oder auch von Wallboxen ihre Zertifikate ebenfalls zu Geld machen, ebenfalls wie die Besitzer von Häusern mit PV-Anlagen auf dem Dach.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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