Wichtige Infos über den Führerschein / Wie erhalte ich ihn und wie behalte ich ihn?

Was man alles mit seinem Führerschein darf, darüber informiert u.a. der TÜV Nord | Foto: istock/Kaarsten
  • Was man alles mit seinem Führerschein darf, darüber informiert u.a. der TÜV Nord
  • Foto: istock/Kaarsten
  • hochgeladen von Axel-Holger Haase
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Dass man eine Fahrerlaubnis benötigt, um ein motorisiertes Fahrzeug auf
öffentlichen Straßen führen zu dürfen, ist weitgehend bekannt. Etwa 37,5
Millionen Menschen haben 2017 einen Kartenführerschein für Krafträder, Pkw,
Lkw, Busse und sonstige Kraftfahrzeuge besessen. Die vor dem 1. Januar 1999
ausgestellten Papierführerscheine sind hier noch nicht mitgezählt. Doch welche
Führerscheinklasse braucht man beispielsweise für einen Urlaub mit dem
Wohnmobil oder einem zusätzlichen Anhänger? Wie verhält es sich im Ausland
und was passiert, wenn man sich in der Probezeit nicht an die Vorschriften hält?
Heiko Tamke, Leiter der TÜV-STATION Buchholz-Steinbeck, bringt Licht ins
Dunkle.

Antrag zur Führerscheinprüfung
Der Führerschein gilt vor allem für junge Erwachsene als einer der Meilensteine
auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Bevor es aber zur theoretischen
Führerscheinprüfung, beispielsweise an einer der Stationen von TÜV NORD,
gehen kann, müssen die Anwärter die benötigten Dokumente für den
Führerscheinantrag zusammenstellen. „Wer seine Fahrerlaubnis beantragen
möchte, muss sich mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige
Fahrerlaubnis-Behörde wenden“, sagt der TÜV-Experte. Je nach Bundesland
sind Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt oder Kreisbehörde dafür
zuständig. Oft übernehmen auch Fahrschulen die Beantragung für ihre Schüler.
„Zu den vollständigen Papieren gehört ein gültiger Personalausweis oder
Reisepass, die Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs und ein
aktuelles biometrisches Passbild“, so der Stationsleiter. Außerdem muss man
eine normale Sehtest-Bescheinigung vorlegen. Für die Führerscheine der C- und
D-Klassen für Lkw und Busse ist darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis über die
körperliche und geistige Eignung erforderlich.

Die Probezeit und ihre Tücken
Ist die Prüfung erst bestanden, erhalten Fahranfänger ihren Führerschein
zunächst zwei Jahre auf Probe. Eine Ausnahme bilden hier die
Führerscheinklassen AM für Kleinkrafträder, L und T für Traktoren sowie die
„Mofa-Prüfbescheinigung“. In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also
eine Promillegrenze von 0,0. Außerdem haben Verkehrsverstöße bekanntlich
härtere Konsequenzen als danach. „Hier wird zwischen schwerwiegenden und
weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterschieden. Leichte Verstöße
wie Falschparken haben für Fahranfänger keine anderen Folgen als für jeden
anderen auch“, erklärt Heiko Tamke, Leiter der TÜV-STATION Buchholz-
Steinbeck. „Während der Probezeit führen gewichtige Verstöße wie eine
Alkoholfahrt, das Überfahren einer roten Ampel oder wie die Nutzung des
Handys zu bestimmten (besonderen) Maßnahmen.“ In dem Fall wird der Fahrer
zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet und seine Probezeit
verlängert sich um weitere zwei Jahre.

Aufbauseminare und Punkteabbau
Es gibt zwei Arten von Aufbauseminaren. as herkömmliche Aufbauseminar wird
von Fahrlehrern geleitet, beinhaltet eine Fahrprobe und einen Kurs bestehend
aus vier Sitzungen. Das „Besondere Aufbauseminar“ richtet sich an
Fahranfänger, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt
wurden. Dieses wird von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt, wie
denen von Nord-Kurs (www.nord-kurs.de/home/). Nach einem Vorgespräch
erhält man in drei Gruppensitzungen Informationen über die Wirkung von
Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und erarbeitet Verhaltensstrategien
für ein verkehrsgerechtes Fahren. „Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar
gleichermaßen Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt und dazu
aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen
Beratung teilzunehmen“, sagt Tamke. Für die Teilnahme an der Beratung
werden zwei der zuvor erhaltenen Punkte in Flensburg abgezogen. Lässt man
die Frist verstreichen und verstößt noch einmal schwerwiegend oder zweimal
weniger schwerwiegend gegen Verkehrsregeln, wird der Führerschein für drei
Monate entzogen. „Nicht nur deshalb sollte man lieber rechtzeitig Punkte
abbauen und sich an die Regeln halten“, so der Stationsleiter. Übrigens: Auch
Nicht-Fahranfänger können seit 2014 gezielt Punkte abbauen, indem sie an
einem Fahreignungsseminar von TÜV NORD teilnehmen. Das kann besonders
dann einen Sinn ergeben, wenn man selbst keine Punkte haben darf, um
Begleitperson für einen 17-jährigen Fahrer zu sein.

MPU: Zurück zur Mobilität
Bei wiederholten starken Verkehrsvergehen oder Führerscheinverlust kann das
Straßenverkehrsamt auch unabhängig von der Probezeit eine Prüfung der
Fahrtauglichkeit fordern: die MPU. Doch was genau ist das? „MPU steht für
Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, erklärt Heiko Tamke, Leiter der
TÜV-STATION Buchholz-Steinbeck. „Diese kann im Medizinisch-Psychologischen
Institut von TÜV NORD an mehr als 50 Standorten durchgeführt werden und
besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Gespräch mit
einem Verkehrspsychologen und einem Reaktionstest.“ Bei Drogen- und
Alkoholfällen kann ein Abstinenzbeleg gefordert werden. Dabei werden über ein
Jahr in unregelmäßigen Abständen Urin- und Haarproben genommen, um die
Drogenabstinenz festzustellen. Die Anzahl der durchgeführten MPUs ist in der
Zeit von 2006 bis 2016 um knapp 15.000 gesunken. Trotzdem wurden laut
einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2016 rund 90.000
MPUs durchgeführt. Der häufigste Grund für die Maßnahme: Fahren unter
Einfluss von Alkohol und Drogen. Aber auch bei zu vielen Punkten in Flensburg
oder besonders aggressivem Verhalten kann der im Volksmund sogenannte
„Idiotentest“ verlangt werden, bevor man die Fahrerlaubnis zurück erhält.
Termine für eine MPU können kostenlos unter 0800 888 3369 vereinbart
werden.

Der richtige Führerschein für die Campingtour
Doch selbst, wenn die Probezeit bestanden ist, stellt sich so manchem die
Frage, was er mit seinem Führerschein eigentlich darf und was nicht. Eine
solche Situation entsteht beispielsweise, wenn man sich ein anderes Gefährt für
den Urlaub leihen möchte. So zum Beispiel, wenn man plant, mit einem
Wohnmobil in der Urlaub zu fahren. Diese bieten die Freiheit, einfach
loszufahren und spontan über das Ferienziel zu entscheiden. Bevor man sich
jedoch eine Ferienwohnung auf Rädern mietet oder kauft, gilt es zu klären, wer
welches Wohnmobil überhaupt fahren darf: „Das kommt ganz auf das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeugs und das Ausstellungsdatum des Führerscheins
an“, erklärt Heiko Tamke, Leiter der TÜV-STATION Buchholz-Steinbeck.
Wer vor 1999 seinen Führerschein der Klasse 3 erworben hat, darf Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t fahren. Sollen auch jüngere
Fahrer das Steuer übernehmen, muss bedacht werden, dass Fahrer mit dem
neuen Führerschein der Klasse B Reisemobile von höchstens 3,5 t fahren
dürfen. Für schwerere Gefährte von bis zu 7,5 t wird der Lkw-Führerschein der
Klasse C1 benötigt.
Ob man sich für mehr Platz oder ein kompakteres Modell entscheidet,
beeinflusst auch die Reisegeschwindigkeit. „Die Richtgeschwindigkeit von
Mobilen mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse liegt auf Bundesautobahnen
und Kraftfahrstraßen bei 130 km/h, bei größeren Fahrzeugen beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h“, sagt der TÜV-Experte.
Wer darf welchen Anhänger ziehen?
Ähnlich verhält es sich mit Anhängern. Sie bieten zusätzlichen Platz für viel
Gepäck oder sperriges Transportgut wie Boote oder Jet-Skis. Doch für welchen
Anhänger braucht man eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse?
„Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen bei
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B immer gezogen werden – auch wenn dadurch
die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger (gleich
zulässige Gesamtmasse des Gespanns) 3,5 t übersteigt“, sagt Heiko Tamke,
Leiter der TÜV-STATION Buchholz-Steinbeck. Wenn die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers 750 kg übersteigt, ist er mit Klasse B zulässig, solange die
zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 3,5 t beträgt. Tamke:
„Besonders für Caravaner ist hier der B-Führerschein mit Schlüsselzahl 96
interessant. Mit diesem erhöht sich die zulässige Gesamtmasse des Gespanns
auf 4,25 t.“
Sind die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, so ist mindestens ein
Führerschein der Klasse BE erforderlich. „Mit einem BE-Führerschein dürfen
hinter Kraftfahrzeugen der Klasse B Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gezogen werden“, weiß der Stationsleiter.
Wer noch mehr transportieren will, benötigt einen Lkw-Führerschein der Klasse
C1E. „Hiermit erhöht sich die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination auf 12 t.“

Internationaler Führerschein: Wann braucht man ihn?
Selberfahren im Urlaub bedeutet für viele Freiheit und uneingeschränkte
Mobilität. Geht die Reise ins Ausland, benötigt man in manchen Fällen eine
spezielle Fahrerlaubnis.
„Der Internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung der nationalen
Fahrlizenz und gilt auch nur in Kombination mit dieser“, erklärt Heiko Tamke,
Leiter der TÜV-STATION Buchholz-Steinbeck. „Das Dokument kann bei der
örtlichen Führerscheinstelle oder den Straßenverkehrsämtern beantragt werden,
zusätzliche Tests oder Prüfungen müssen nicht abgelegt werden.“ Wer noch
einen alten grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein hat, muss diesen
beim Antrag gegen den scheckkartenförmigen EU-Führerschein eintauschen.
Neben 15 bis 20 Euro für den Internationalen Führerschein kommen dann 24
Euro für den neuen hinzu. „Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass alle
zuvor genehmigten Fahrzeugklassen auf die neue Karte übernommen werden“,
erklärt der TÜV-Experte.

Der Internationale Führerschein wird für Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika
benötigt. Auch in Australien und Neuseeland ist dieser ratsam. In den USA
kommt es auf die Bestimmungen im jeweiligen Bundesstaat an. Für einige
osteuropäische Länder wird er vom Auswärtigen Amt empfohlen. In EU-Ländern
ist der Internationale Führerschein nicht notwendig. Laut einer Entscheidung
der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 dürfen diese kein zusätzliches
Dokument verlangen. Auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der
Schweiz kommt man ohne Zusatzdokument aus.
Die Experten von TÜV NORD Buchholz stehen allen Fahrern und
Fahrzeughaltern in Fragen zum Führerschein, Fahrzeugsicherheit und Mobilität
zur Verfügung.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

7 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.