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Gericht entscheidet: Baustopp für Stader Surfpark

Anwaltsteam: "Unser Mandant ist unschuldig"
Buxtehuder Unternehmer wegen Drogenhandels angeklagt

Buxtehuder Unternehmer von Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Drogenvergehens angeklagt | Foto: pixabay/geralt
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Klage gegen einen Buxtehuder Unternehmer erhoben. Sie wirft dem Mann bandenmäßigen Handel mit Drogen in nicht unerheblichem Umfang vor. Der Beschuldigte sitzt seit Anfang Mai in Untersuchungshaft. Das Team seiner Verteidiger zweifelt die Argumentation der Anklagebehörde an und spricht davon, dass ihr Mandant unschuldig sei.

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Beim dem beschuldigten Unternehmer handelt es sich um den Geschäftsführer der Köver GmbH. Wie berichtet, ist das Unternehmen insolvent. Vor Kurzem wurde die Produktion vom Insolvenzverwalter beendet. Neben diesem ausschließlich wirtschaftlichen Handlungsstrang hat sich mit der Anklage ein davon unabhängiges Themenfeld eröffnet.

Anfang Mai hat es auf dem Firmengelände von Köver eine Durchsuchung gegeben, die von der Staatsanwaltschaft Hamburg initiiert und vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt wurde. Nicht nur in Buxtehude, auch anderswo fanden Durchsuchungen statt. Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering, die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, spricht davon, dass es in diesem Zusammenhang fünf Beschuldigte gebe. Ihnen allen werde bandenmäßiger Drogenhandel in erheblichem Umfang vorgeworfen. Die Gruppe sei dabei arbeitsteilig vorgegangen, so die Sprecherin.

Dem Buxtehuder Unternehmer werde dabei konkret der Vorwurf gemacht, dass er 680 Kilogramm Kokain zwischengelagert haben soll. Nach allgemeinen Berechnungen von Europol, der europäischen Polizeibehörde, hätte eine solche Menge ungefähr einen Straßenverkaufswert von rund 72 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Anklage fertiggestellt, über die Eröffnung des Verfahrens und eine mögliche Terminierung ist noch nicht entschieden worden. Weil der Buxtehuder seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, kann das nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es gilt die grundsätzliche Regel, dass die U-Haft nicht länger als sechs Monate dauern sollte.

Der Buxtehuder wird von einem Dreierteam verteidigt. Auch in Namen seiner Kollegen Taheri und Rakow teilt der Strafverteidiger Christian Lödden auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit: "Ausweislich der Sicherstellungsverzeichnisse der Durchsuchung vom 9. März auf dem Gelände der Firma Köver GmbH sowie in der Wohnung unseres Mandanten konnten keinerlei Drogen aufgefunden werden. Aus Sicht der Verteidigung ist auch insgesamt ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht zu erbringen. Die Ermittlungen sind von Neid und Missgunst ehemaliger Mitarbeiter der Firma Köver getrieben. Unser Mandant ist unschuldig!“

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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