Moorschutz Buxtehude
BBG/FWG warnt vor möglichen Nutzungseinschränkungen durch neues Raumordnungsprogramm

Eine Wiedervernässung von Moorflächen in Buxtehude hätte weitreichende Auswirkung auf die Landwirtschaft | Foto: KI-generiert
  • Eine Wiedervernässung von Moorflächen in Buxtehude hätte weitreichende Auswirkung auf die Landwirtschaft
  • Foto: KI-generiert
  • hochgeladen von Nicola Dultz

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade meldet sich die Ratsgruppe BBG/FWG Buxtehude zu Wort. Auslöser waren Wortbeiträge von mindestens einem Landwirt in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, der auf mögliche weitreichende Folgen für landwirtschaftliche Flächen rund um Buxtehude hingewiesen hatte.

Im Entwurf des RROP werden viele der bisher als Grünland genutzten Flächen in moortypischen Gebieten künftig als „Vorrangflächen Torferhalt“ ausgewiesen – mit unklaren Auswirkungen. Zwar sollen diese Flächen langfristig dem Moorschutz dienen, doch weder die Stadt Buxtehude noch Land oder Bund konnten bislang konkrete Angaben dazu machen, ob eine Wiedervernässung vorgesehen ist oder ob eine landwirtschaftliche Nutzung weiter dauerhaft möglich bleibt, so die BBG/FWG.

Verunsicherung statt Planungssicherheit

Insbesondere kleinere Flächen, die sich oft noch im Familienbesitz befinden, könnten durch diese Neuausweisung erheblich an landwirtschaftlichem Wert verlieren. Die FWG/BBG befürchtet, dass ohne klare Regelungen soziale und wirtschaftliche Nachteile für Verpächter wie auch für die bewirtschaftenden Betriebe entstehen könnten – etwa durch den Wegfall von Pachtverträgen, während die Beiträge für die Grundsteuer in Buxtehude für landwirtschaftliche Fläche (Grundsteuer A) erheblich angehoben worden sind.

„Ein Raumordnungsprogramm darf nicht allein auf einer Umbenennung basieren, sondern muss konkrete Perspektiven bieten“, so die Forderung der BBG/FWG. Die neue Bezeichnung als „Torferhaltungsfläche“ verändere zwar die formale Einordnung, lasse aber viele Fragen offen – gerade im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele und die Bedeutung der regionalen Landwirtschaft.

Aufruf zur Stellungnahme bis 6. Januar

Die Ratsgruppe fordert, die derzeit ausgewiesenen Flächen nochmals auf ihre tatsächliche Eignung und mögliche Auswirkungen hin zu prüfen. Es müsse gewährleistet sein, dass landwirtschaftliche Betriebe Planungssicherheit behalten und Eigentümer nicht faktisch enteignet würden.

Noch bis zum 6 Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Stellungnahmen zum RROP einreichen – entweder per E-Mail an rrop@landkreis-stade.de
oder postalisch an:

Landkreis Stade
Amt für Planung, Klimaschutz und Kultur
Am Sande 2 
21682 Stade

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

Webseite von Nicola Dultz
Nicola Dultz auf Facebook
Nicola Dultz auf Instagram
Nicola Dultz auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.