Moorschutz Buxtehude
BBG/FWG warnt vor möglichen Nutzungseinschränkungen durch neues Raumordnungsprogramm
- Eine Wiedervernässung von Moorflächen in Buxtehude hätte weitreichende Auswirkung auf die Landwirtschaft
- Foto: KI-generiert
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Im Rahmen der aktuellen Diskussion um das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade meldet sich die Ratsgruppe BBG/FWG Buxtehude zu Wort. Auslöser waren Wortbeiträge von mindestens einem Landwirt in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, der auf mögliche weitreichende Folgen für landwirtschaftliche Flächen rund um Buxtehude hingewiesen hatte.
Im Entwurf des RROP werden viele der bisher als Grünland genutzten Flächen in moortypischen Gebieten künftig als „Vorrangflächen Torferhalt“ ausgewiesen – mit unklaren Auswirkungen. Zwar sollen diese Flächen langfristig dem Moorschutz dienen, doch weder die Stadt Buxtehude noch Land oder Bund konnten bislang konkrete Angaben dazu machen, ob eine Wiedervernässung vorgesehen ist oder ob eine landwirtschaftliche Nutzung weiter dauerhaft möglich bleibt, so die BBG/FWG.
Verunsicherung statt Planungssicherheit
Insbesondere kleinere Flächen, die sich oft noch im Familienbesitz befinden, könnten durch diese Neuausweisung erheblich an landwirtschaftlichem Wert verlieren. Die FWG/BBG befürchtet, dass ohne klare Regelungen soziale und wirtschaftliche Nachteile für Verpächter wie auch für die bewirtschaftenden Betriebe entstehen könnten – etwa durch den Wegfall von Pachtverträgen, während die Beiträge für die Grundsteuer in Buxtehude für landwirtschaftliche Fläche (Grundsteuer A) erheblich angehoben worden sind.
„Ein Raumordnungsprogramm darf nicht allein auf einer Umbenennung basieren, sondern muss konkrete Perspektiven bieten“, so die Forderung der BBG/FWG. Die neue Bezeichnung als „Torferhaltungsfläche“ verändere zwar die formale Einordnung, lasse aber viele Fragen offen – gerade im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele und die Bedeutung der regionalen Landwirtschaft.
Aufruf zur Stellungnahme bis 6. Januar
Die Ratsgruppe fordert, die derzeit ausgewiesenen Flächen nochmals auf ihre tatsächliche Eignung und mögliche Auswirkungen hin zu prüfen. Es müsse gewährleistet sein, dass landwirtschaftliche Betriebe Planungssicherheit behalten und Eigentümer nicht faktisch enteignet würden.
Noch bis zum 6 Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Stellungnahmen zum RROP einreichen – entweder per E-Mail an rrop@landkreis-stade.de
oder postalisch an:
Landkreis Stade
Amt für Planung, Klimaschutz und Kultur
Am Sande 2
21682 Stade
Redakteur:Nicola Dultz aus Buxtehude |
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