Grüne wollen mehr Rechte bei Bürgerbegehren in Buxtehude
tk. Buxtehude. "Akuten Handlungsbedarf" sieht Florian Bremer-Gast (Grüne). Buxtehude muss basisdemokratischer werden. Bürgerbegehren dürften nicht ins Leere laufen, weil die Politik vorher ein förmliches Plan- oder Bauleitverfahren einleitet. Sein Vorschlag: Der Rat beschließt eine Selbstverpflichtung, ein Bürgerbegehren auch dann zuzulassen, wenn es gegen ein bereits in Planung befindliches Projekt gerichtet ist.
Der Hintergrund des Antrags ist der Hochwasserstreit und die Frage, wie Buxtehude vor Überflutung geschützt werden soll. Gegen die Pläne einer politischen Mehrheit, Mini-Deiche in der Innenstadt zu bauen, wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Alle formalen Voraussetzungen waren erfüllt, um die Wähler in Buxtehude entscheiden zu lassen. Doch vorher hatte der Rat das Planfeststellungsverfahren eingeleitet - das Bürgerbegehren war damit vom Tisch.
"Es kann nicht sein, dass ein Bürgerbegehren so leicht abgesägt werden kann", sagt Bremer-Gast. Knapp 4.000 Menschen wollten über die Form des Hochwasserschutzes abstimmen, doch 39 Ratspolitiker konnten das ignorieren. Wenn Buxtehude die Selbstverpflichtung beschließe, sei das innovativ und bürgernah.
Das Problem: Diese Selbstverpflichtung wäre vermutlich ein Verstoß gegen bestehendes Recht. Der Buxtehuder Rat kann nicht beschließen, gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu verstoßen. Verwaltungsjurist Ralf Dessel aus dem Stadthaus beurteilt die Chancen des Grünen-Vorstoßes daher "skeptisch". Der Antrag werde aber noch gründlich geprüft. Hilfe gegen diese gravierenden Einschränkungen in Sachen politischer Mitbestimmung kann wohl nur auf Landesebene erfolgen: Rot-Grün muss das NKomVG ändern und Bürgerbegehren auch gegen einen Planfeststellungsbechluss oder ein Bauleitverfahren zulassen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.