No comprendo! Nancy darf nicht nach Deutschland einreisen

Seit ihrer Hochzeit vor mehr als einem Jahr kommuniziert das Ehepaar nur noch über den Internet-Telefondienst Skype | Foto: privat
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bc. Harsefeld. Sonntag ist Valentinstag. Ein Tag, den Verliebte meist in inniger Zweisamkeit verbringen. Stephan Schwagmeier (50) würde gerne seine Ehefrau Nancy (55) in die Arme schließen. Doch der Mann aus Harsefeld muss am Tag der Liebenden alleine bleiben. Seine Gattin sitzt auf der anderen Seite des Erdballs in Ecuador fest. Weil der Amtsschimmel in der Deutschen Botschaft in Quito wiehert.

Das ist Stephan Schwagmeiers Geschichte: Vor drei Jahren lernt der Lkw-Fahrer und frühere Inhaber eines kleinen Transportunternehmens Nancy kennen, die gerade Urlaub bei ihrer Cousine in Hamburg macht. Das Paar heiratet im Dezember 2014 im Harsefelder Rathaus. Stets im Bewusstsein, dass die Spanisch sprechende Frau aus Ecuador noch eine Deutschprüfung in ihrem Heimatland absolvieren muss, um dauerhaft in der Bundesrepublik leben zu dürfen.

Sofort nach der Trauung reist Nancy zurück nach Südamerika. Doch die Prüfung am Goethe-Institut erweist sich als schwieriger als gedacht. Die Frau fällt durch. Eine Wiederholung ist nicht so einfach. Nancy wohnt in Guayaquil, die Abschlussprüfung findet im fast 500 Kilometer entfernten Quito statt. Laut Stephan Schwagmeier kostet der mehrwöchige Kursus mit allem drumherum mehr als 500 US-Dollar.

Das Problem: Weil der Sprachnachweis fehlt, erhält seine Gattin nun überhaupt kein Einreisevisum mehr. „Integration findet doch am besten in Deutschland statt“, sagt Stephan Schwagmeier. „Wir haben doch geheiratet, um zusammen leben zu können.“

Das ist der gesetzliche Hintergrund: Seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines Visums für den Nachzug ausländischer Ehepartner grundsätzlich von der Bedingung abhängig, dass sich der Gatte, bzw. die Gattin zumindest auf einfache Art, auch schriftlich, in deutscher Sprache verständigen kann. A1 heißt der Nachweis, der fast überall auf der Welt an Goethe-Instituten erworben werden kann.

Dieser Sprachtest, der vor allem Ehefrauen vor Unterdrückung und Zwangsehen besser schützen soll, war von Anfang an umstritten. Kritiker sind der Ansicht, dass dieses Ziel besser mit einem Deutschkursus in Deutschland zu erreichen ist. Zudem gebe es abgesehen von humanitären Gründen (Asyl) zahlreiche diskriminierende Ausnahmen.

So müssen Angehörige von EU-Staaten und z.B. von Ländern wie USA, Kanada, Japan, Korea oder auch Israel keinen Deutschtest ablegen. Ebenso wenig wie nachziehende Ehegatten, die einen Hochschulabschluss besitzen oder deren Gatten EU-Mitglieder sind. Beispiel: Wenn der Franzose mit seiner senegalesischen Ehefrau nach Deutschland zieht, braucht sie kein Zertifikat nachzuweisen.

Im Jahr 2014 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber hinaus einer türkischen Ehefrau Recht, die als Analphabetin den Deutschtest nicht ablegen konnte. Das Luxemburger Urteil sah darin eine Verschlechterung der Lage von türkischen Staatsbürgern, die in Deutschland arbeiten. Daraufhin wies das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen an, Visaanträge von türkischen Staatsbürgern generell nicht mehr abzulehnen, nur weil der Sprachnachweis fehle.

Andererseits: Der deutsche Staatsangehörige, der die Thailänderin oder wie in Stephan Schwagmeiers Fall die Ecuadorianerin heiratet, darf sie nur nach Deutschland holen, wenn sie den Sprachtest A1 besteht. Ist das gerecht?

Nancy Schwagmeier will nun im März noch einmal versuchen, den Test zu bestehen. Schafft sie ihn und erhält das Visum, könnte sie in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

65-minütige schriftliche Einzelprüfung

Die Deutschprüfung A1 besteht aus einer 65-minütigen schriftlichen Einzelprüfung mit den Teilen Hörverstehen, Leseverstehen und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit und einer 15-minütigen mündlichen Prüfung. Es lassen sich 100 Punkte erreichen. Wer weniger als 60 Prozent schafft, fällt durch. Ein Beispiel für einen schriftlichen Prüfungsteil: „Sie möchten im August Dresden besuchen. Schreiben Sie an die Touristeninformation: Warum schreiben Sie? Informationen über Film, Museen usw. (Kulturprogramm)? Hoteladressen? Schreiben Sie zu jedem Punkt ein bis zwei Sätze. Schreiben Sie auch eine Anrede und einen Gruß.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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