Einsprüche erneut Thema im Rat
Hollenstedts Wahl beschäftigt das Innenministerium
bim. Holvede. Die Einsprüche zur Wahl des Hollenstedter Samtgemeinde-Bürgermeisters werden in der Ratssitzung am Donnerstag, 16. Dezember, um 19 Uhr im Gasthaus Heins in Holvede erneut beraten. Der Rat hatte Mitte November beschlossen, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Wahleinsprüche zu beauftragen, deren Ergebnis vorgestellt wird. Auch gibt es eine Ergänzung von Aribert Otten zu seinem Wahleinspruch. Demnach soll der Verbleib von 205 Briefwahlunterlagen ungeklärt sein. Laut Wahlleitung liegt die Quote der zurückgesendeten Briefwahlunterlagen aber im kreisweit üblichen Rahmen.
Wie berichtet, wurden bei zwei Wahleinsprüchen einerseits die Objektivität und Neutralität der Wahlleitung bezweifelt, andererseits Wahlrechtsverstöße durch Amtsinhaber Heiner Albers gerügt. Albers hatte an den Wochenendenvor der Wahl den Briefkasten am Rathaus geleert. Auch hatte er Briefwahlunterlagen aus den Wahllokalen mit ins Rathaus genommen - aus seiner Sicht ein Bürgerservice.
Aribert Otten begründet seine Ergänzung zum Wahleinspruch u.a. damit, dass seiner Kenntnis nach 300 Briefwahlunterlagen mehr ausgegeben wurden, als zurückgekommen seien. Seiner Meinung nach hätten vor allem Bürger aus Hollenstedt und Appel die Wahlbriefe in den Rathaus-Briefkasten geworfen, statt diese mit der Post zurückzuschicken. Und gerade in diesen Ortsteilen hätte Albers laut Briefwahl einen Stimmenvorsprung gehabt gegenüber Kerstin Markus, der Mitbewerberin ums Samtgemeinde-Bürgermeisteramt- im Gegensatz zu anderen Ortsteilen, in denen Kerstin Markus mehr Briefwahl-Stimmen geholt habe.
Der beauftragte Rechtsanwalt bezeichnet die Beanstandung der Wahlwerbung der Gemeindebürgermeister durch die Wahlleitung als unzulässig und rechtswidrig. Die Gemeindebürgermeister dürften auch mit der Amtsbezeichnung Wahlwerbung betreiben, solange nach Inhalt und Form nicht von einer amtlichen Äußerung auszugehen sei. Ein Einfluss auf das Wahlergebnis liege aber fern. und sieht im Zugang Albers' zu den Wahlunterlagen sieht der Anwalteinen schwerwiegenden Wahlverstoß. Für eine Einschätzung hatte sich der Anwalt noch ans Innenministerium gewandt. Demnach reiche die "fehlende Abschottung der Briefwahlunterlagen nicht aus, um von einer Ergebnisrelevanz auszugehen". Insgesamt hält der Anwalt die Wahleinsprüche für zulässig und begründet. Die Rechtsverstöße hätten das Wahlergebnis allerdings nicht bzw. nur unwesentlich beeinflusst.
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