Landkreis erlaubt nur zwei Trainingsabende
Sportplatz-Streit in Steinkirchen: Legalisiertes Kicken - aber mit starken Einschränkungen
- Auch wenn jetzt eine Genehmigung vorliegt: Die Diskussion um die Nutzung des Sportplatzes in Steinkirchen dürfte noch nicht beendet sein
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Dürfen die Fußballer der Spielgemeinschaft (SG) Lühe auf der Sportanlage am Schulzentrum Steinkirchen kicken, obwohl nur eine Nutzung für den Schulsport zulässig ist? Um diese Frage drehte sich eine jahrelange Auseinandersetzung, in die der Sportverein, die Samtgemeinde Lühe, ein lärmgeplagter Anwohner und der Landkreis Stade als Genehmigungsbehörde involviert waren. Die Samtgemeinde reichte einen Bauantrag ein, um die Anlage nachträglich für den Vereinssport zu legalisieren. Jetzt liegt die Baugenehmigung des Landkreises vor. Zufrieden im Rathaus von Steinkirchen aber nicht: Denn die Genehmigung ist mit strengen Auflagen verbunden. Nach Ansicht von Rathauschef Timo Gerke sind die Trainingsmöglichkeiten der Fußballer zu sehr eingeschränkt.
Der Ursprung des Konfliktes liegt schon viele Jahre zurück: Auf der Sportanlage mitsamt Fußballplatz durfte laut Baugenehmigung aus dem Jahr 1989 lediglich Schulsport betrieben werden. Doch darum scherte sich gut drei Jahrzehnte lang niemand. Nachmittags und abends wurde auf dem Platz Vereinssport betrieben, hauptsächlich kickten dort die Fußballer. Bereits vor vier Jahren kam der Hinweis aus dem Kreishaus, dass die Nutzung außerhalb des Schulsports rechtlich unzulässig ist. Doch vor Ort zog man es offenbar vor, den Konflikt auszusitzen.
Schelte vom Verwaltungsgericht
Das klappte auch bis zum vergangenen Jahr. Dann zog der betroffene Anwohner vor das Verwaltungsgericht Stade. Er beklagte sich über grölende Kicker, lautstarken Fan-Jubel und ausgelassene Feiern im Vereinsheim. Die Stader Richter rügten im Oktober 2024 die Untätigkeit der zuständigen Behörden. Sie verdonnerten den Landkreis dazu, eine Nutzungsuntersagung für den Vereinssport auszusprechen. Aus dem Stader Kreishaus erging daraufhin eine entsprechende Verfügung an die Samtgemeinde Lühe. Diese hatte es nun schwarz auf weiß, dass der Sportplatz für die Fußballer tabu ist. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Baugenehmigung des Landkreises ist da
Der Landkreis räumte aber die Möglichkeit ein, die Sportplatznutzung durch Vereine im Rahmen eines neuen Bauantrages zu legalisieren. Die Samtgemeinde nutzte diese Chance und ließ für den Antrag auf Nutzungsänderung die erforderlichen Unterlagen wie Lärmschutzgutachten und Parkplatzkonzept erstellen. Das Ganze zog sich, weil wiederholt Dokumente nachgereicht werden mussten. Doch nun liegt endlich die Baugenehmigung vor. Was darin steht, löst bei Lühe-Rathauschef Timo Gerke nicht gerade Jubelstimmung aus. Demnach dürfen die Herrenmannschaften der SG Lühe lediglich zweimal wöchentlich von 19 bis 21.30 Uhr auf dem Platz trainieren. Ein Spielbetrieb ist nur sonntags zwischen 12 und 17 Uhr zulässig.
Beschränkungen werden Vereinssport nicht gerecht
Für derart drastische Nutzungsbeschränkungen hat Gerke kein Verständnis. Er sei zwar dankbar, dass der Landkreis das umfangreiche Genehmigungsverfahren so zügig abgearbeitet habe. Doch die Beschränkung auf zwei Trainingsabende für die SG Lühe hätte zur Folge, dass nur eine Mannschaft den Sportplatz nutzen könne. Ebenso wäre ein Spielbetrieb an Freitagabenden ausgeschlossen. Gerke verweist darauf, dass die SG Lühe nicht nur die Herrenmannschaften hat, sondern auch über Damen- und Jugendteams verfügt. Die Vorgaben des Landkreises würden den Anforderungen des Vereinssports nicht gerecht werden. Derartige Beschränkungen entsprächen nicht den üblichen Nutzungsregelungen vergleichbarer Sportstätten.
Samtgemeinde möchte Sportplatz-Zeiten ausdehnen
Der Rathauschef hofft auf eine Anpassung der Genehmigung - mit dem Ziel, dass künftig ein regulärer Trainingsbetrieb von Montag bis Freitag zulässig ist sowie Spiele unter der Woche und am Wochenende erlaubt sind. Zudem weist er darauf hin, dass das zugrunde liegende Lärmgutachten keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt hat und somit keine weiteren Einschränkungen notwendig seien. Besonders kritisch bewertet Gerke den Passus, wonach bei Beschwerden weitere Lärmschutzmaßnahmen erfolgen müssten. Solch ein Passus sei rechtlich fragwürdig. Wenn keine Grenzwerte überschritten werden, gebe es nach der geltenden Gesetzeslage keine Verpflichtung, die Regelungen zum Lärmschutz zu verschärfen.
Verein zeigt Entgegenkommen
Ohnehin hat sich die SG Lühe eine Art Selbstverpflichtung in Sachen Lärmschutz auferlegt, die auch Bestandteil der Baugenehmigung ist. Demnach hat der Verein beispielsweise die Musikanlage entfernt und auch die Lautsprecher wurden demontiert. Außerdem soll der Lärm durch das sogenannte Bandentrommeln der Fans reduziert werden, indem an der Halterung eine Gummibeschichtung angebracht wird. Der Verein verweist darauf, dass es sich um ein "reines Entgegenkommen" handele, da das Trommeln auf den Banden während des Spiels laut Gutachten nicht lärmrelevant sei.
Ob der Streit um den Steinkirchener Sportplatz nun endgültig beigelegt ist, bleibt fraglich. Die Samtgemeinde Lühe jedenfalls hofft auf eine Überarbeitung der Auflagen und will daher noch einmal das Gespräch mit dem Landkreis suchen. Dort sieht man derzeit offenbar keinen Anlass, nachzujustieren. "Im Kern basiert die jetzige Baugenehmigung auf dem von der Samtgemeinde Lühe als Antragsteller eingereichten Lärmschutzgutachten", erklärt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke auf WOCHENBLATT-Anfrage.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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