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WOLFSRISS AUF HAHNÖFERSAND -zehn tote und verletzte Schafe

Ungewissheit im Alten Land

Häuser auf oder am Deich kennzeichnen die historisch gewachsenen Deichhufendörfer im Alten Land | Foto: lt
  • Häuser auf oder am Deich kennzeichnen die historisch gewachsenen Deichhufendörfer im Alten Land
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bc. Mittelnkirchen. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus und wollen ein Carport anbauen oder eine neue Wärmedämmung anbringen, aber Sie dürfen nicht. Oder Ihr Haus brennt ab und Sie bekommen keine Genehmigung, es wiederaufzubauen.

So ergeht es derzeit Hausbesitzern im Alten Land. Weil ihre Häuser auf oder an den Deichen von Este und Lühe stehen - in Mittelnkirchen, Estebrügge oder Neuenkirchen - und dort das Niedersächsische Deichgesetz greift, haben sie keinen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.

Im Gesetz heißt es: "Die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden darf sie nur in besonderen Fällen öffentlicher oder allgemein wirtschaftlicher Belange mit Zustimmung der Deichbehörde zulassen, wenn die Sicherheit des Deiches gewährleistet bleibt."

Das Problem: Die Untere Deichbehörde beim Landkreis Stade handelt in den meisten Fällen auf Empfehlung der Deichverbände und die wenden das Deichgesetz auch für das Alte Land und seinen gewachsenen Deichhufendörfern entlang der Deiche an. Hintergrund: Seit 2005 sind die Flussdeiche rechtlich den Hauptdeichen am großen Strom Elbe gleichgestellt.

"Auf die Art wird eine historische Kulturlandschaft zerstört. Das können und wollen wir nicht hinnehmen", betonte Volker Weinhard bei der Auftaktveranstaltung der neuen Interessengemeinschaft "Deichbürger13" im gut besuchten Dorfgemeinschaftshaus Mittelnkirchen.

Die engagierten Bürger fordern für ihre Immobilien Ausnahmegenehmigungen. Schließlich gehören Häuser auf dem Deich, genauso wie die Kirschbäume (das WOCHENBLATT berichtete), zum Altländer Kulturerbe. Das 2005 verschärfte Deichgesetz müsste an den Schutzdeichen an Este und Lühe und in der 50 Meter breiten Schutzzone gelockert werden, lautet die Forderung der Deichbürger.

Das Problem sei vor allem die Ungewissheit bei der Erweiterung von bestehenden Gebäuden, wie der Lüneburger Rechtsanwalt Dr. Rudolf Kiesewetter betonte. "Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Eine allgemeine Handlungsempfehlung gibt es nicht. Das sorgt natürlich für Unsicherheit bei den Anwohnern", sagte Kiesewetter. Sein Fazit: Man könne im Alten Land Deichrecht nicht nach "Schema F" anwenden. "Ich weiß nicht, warum es der Deichsicherheit schaden soll, wenn man eine Gaube in sein Haus baut."

- Auch die Grünen in Horneburg möchten, dass die Kirschbäume auf den Deichen im Alten Land stehen bleiben dürfen. Wie berichtet, ließ der Deichverband II. Meile Altes Land einen Teil der Kirschbäume in Mittelnkirchen fällen. Horneburg habe sich erfolgreich gemeinsam mit den Lühegemeinden um europäische Gelder zur Aufwertung der Region bemüht. "Jetzt fällt uns der Deichverband in den Rücken, indem er die Kirschbäume Stück um Stück abholzt. So wird die Region geradezu abgewertet", sagt Grünen-Ratsmitglied Stella Harnisch-Scheuermann. Wenn der Deichverband die Kultur des Alten Landes zerstöre, müsse er vom Kreistag zur Ordnung gerufen werden, so Harnisch-Scheuermann.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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