AG übt Kritik / Landesbehörde hält dagegen
B3 neu: Landwirte warnen vor Überflutungen
- Im Winter 2022: Überflutete Straße in Elstorf. Die "Elstofer Rinne", ein zwecks Entwässerung ausgehobener Graben, konnte die Wassermengen nicht aufnehmen
- Foto: Peper
- hochgeladen von Pauline Meyer
Arbeitsgruppe kritisiert geplante Maßnahmen zur Entwässerung / Landesbehörde hält dagegen pm. Elstorf. Mit dem geplanten Bau der Ortsumgehung B3 neu soll Elstorf vom wachsenden Durchgangsverkehr entlastet werden. Doch das Großprojekt bringt nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Bedenken mit sich – insbesondere bei Landwirten aus der Region. Sie befürchten, dass die geplante Entwässerung der neuen Ortsumgehung zu schweren Schäden auf ihren landwirtschaftlichen Flächen führen könnte.
Sorgen um Wassermassen
„Durch die vielen versiegelten Flächen in Elstorf besteht bereits jetzt ein Problem mit der Oberflächenentwässerung“, erklärt Frank Peper, Landwirt aus Ardestorf und Sprecher eines Zusammenschlusses von 25 betroffenen Bauern. In den vergangenen Jahren sei es bei Starkregen immer wieder zu Überschwemmungen gekommen – trotz vorhandener Gräben und Rückhaltebecken. Peper befürchtet, dass sich die Lage durch den Straßenneubau deutlich verschärfen könnte. „Das Wasser sucht sich immer seinen Weg“, warnt er. Die Landwirte kritisieren, dass die im Planungsverfahren vorgesehenen Maßnahmen – unter anderem Versickerungsmulden und ein Regenrückhaltebecken – nicht ausreichen könnten, um die Wassermengen bei Starkregenereignissen zu bewältigen. Sie verweisen dabei auf ihre jahrzehntelange Erfahrung in der Region und betonen, dass es bereits ohne neue Straße zu Überflutungen kam. Besonders kritisch sehen sie die Auswirkungen auf die Äcker im Plangebiet. „Wenn ein bestelltes Feld unterspült wird, haftet dafür niemand – aber der wirtschaftliche Schaden ist enorm“, sagt Peper.
Kiesgrube als alternative Lösung?
Als alternative Lösung schlagen die Landwirte vor, eine stillgelegte Kiesgrube im benachbarten Grauen als Rückhaltefläche zu nutzen. Diese sei natürlicher gelegen, bereits mit Wasser befüllt und aus ihrer Sicht besser geeignet, größere Mengen Regenwasser aufzunehmen. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) auf Nachfrage des WOCHENBLATT erklärt, wurde diese Idee in einem frühen Stadium der Planung geprüft, letztlich aber verworfen und als nicht geeignet eingestuft. Grund sei unter anderem gewesen, dass das dortige Grabensystem nicht als offizieller Vorfluter registriert sei. Zudem habe sich die Bestandssituation in Gesprächen mit dem Landkreis Harburg, den Anliegern und Gemeinden als zu komplex erwiesen. Daher sei eine vollständige Entkopplung von Straßen- und Gebietsentwässerung beschlossen worden.
So plant die NLStBV
Die Landesbehörde verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass zwischen Straßen- und Gebietsentwässerung unterschieden werden müsse. Bei der geplanten Trasse solle Regenwasser direkt vor Ort versickern – entweder über angrenzende Böschungen oder über speziell angelegte Versickerungsmulden. „Dadurch wird das auf den Straßenkörper fallende Wasser dort versickert, wo es niedergeht“, erläutert Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV.In einem Teilstück sei wegen ungünstiger Bodenverhältnisse eine direkte Versickerung nicht möglich. Dort solle das Wasser über Drainagen gesammelt und in tiefer liegende Sandschichten abgeleitet werden – über ein zentrales Versickerungsbecken an der Moisburger Straße. „Es erfolgt keine Einleitung von Straßenwasser in oberirdische Gewässer oder Gräben“, betont Möller. Auch die bestehenden Gräben der Gebietsentwässerung würden durch Durchlässe unter der Straße hindurchgeführt, um den natürlichen Wasserabfluss nicht zu verändern.
Treffen gefordert
Die Arbeitsgruppe der Landwirte wünscht sich ein direktes Gespräch mit den Planern und fordert ein gemeinsames Treffen mit den Kommunen und dem Landkreis Harburg. „Wir wollen Lösungen finden, bevor es zu spät ist“, sagt Frank Peper.Bis zum 28. Mai können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen öffentlich einsehen – online oder im Rathaus der Gemeinde Neu Wulmstorf. Ausführlichere Erläuterungen zum Thema Entwässerung können speziell der Unterlage 18 entnommen werden. Bis zum 9. Juli besteht noch die Möglichkeit, formell Einwendungen einzureichen.
Dies kann schriftlich erfolgen, an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover oder online über folgenden Link: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/verf?action=1&prj=6608
Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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