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Motorisierte Tretroller gelten als Kraftfahrzeug
E-Scooter ohne Versicherung - das kann teuer werden

Fernando Sanchez war nicht bewusst, dass er für einen 
E-Scooter eine Haftpflichtversicherung braucht | Foto: bim
  • Fernando Sanchez war nicht bewusst, dass er für einen
    E-Scooter eine Haftpflichtversicherung braucht
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bim. Bucholz. Elektro-Tretroller gelten als Trendfahrzeuge und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel in Städten als Alternative zum Auto. Vielen Nutzern ist aber offenbar nicht bewusst, dass sie für das Gefährt auch eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Denn im Verkehr gelten die E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Wird man von der Polizei auf einem unversicherten Tretroller erwischt, kann es teuer werden - und zwar weit teurer als die laut Bußgeldkatalog angegebenen 40 Euro. Das WOCHENBLATT fragte bei Gericht und Polizei nach.
Als Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (46, CSU) ab Frühjahr 2019 im gesetzlichen "Sauseschritt" die Genehmigung für Elektro-Tretroller bis zum Juni 2019 durchsetzte, war abzusehen, was das für Konsequenzen haben wird: Die Polizeiberichte landauf, landab sind voll mit Vorfällen, bei denen vornehmlich 20- bis 40-Jährige die E-Scooter ohne Versicherungsschutz oder unter Alkoholeinfluss gefahren haben. Auch wenn die Roller bis 20 km/h schnell sind, werden sie von vielen Menschen noch als Spielzeug angesehen.
Erfordernis eines Versicherungsschutzes
ist noch nicht allgemein bekannt

Der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, nennt noch weitere Aspekte, warum das Erfordernis eines Versicherungsschutzes für E-Scooter noch nicht allgemein bekannt ist. "Dieses Phänomen hat es über die Jahrzehnte der Mobilität immer gegeben. Zum Beispiel in den 1970er Jahren, als neben Kleinkrafträdern insbesondere Mofas aufkamen, die amtlich sogar als 'Fahrrad mit Hilfsmotor' bezeichnet wurden und die Leute deshalb anfangs den Fehler begingen, diese nicht zu versichern", erläutert der Anwalt. Während eine Haftpflichtversicherung für Mofas heute eine Selbstverständlichkeit sei und sich die Versicherungspflicht für E-Bikes mit mehr als 25 km/h inzwischen herumgesprochen habe, hätten die E-Scooter eine noch junge Verbreitungsgeschichte. Hinzu kommt: In den Städten nutzen viele Menschen ausleihbare E-Scooter, fahren damit eine bestimmte Strecke und stellen sie am Zielort ab, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. "An der Höhe der Strafen ist aber erkennbar, dass ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kein Kavaliersdelikt ist", betont Hennemann.
"Straftat nach dem
Pflichtversicherungsgesetz"

Die Erfahrung, dass diese Unwissenheit extrem teuer werden kann, musste jetzt ein Paar aus Buchholz machen, das sich an die WOCHENBLATT-Redaktion wandte. Fernando Sanchez war Ende Juni nach der Spätschicht von der Arbeit mit seinem E-Scooter in Buchholz unterwegs, als die Polizei ihn anhielt. "Wir haben den E-Scooter 2018 gekauft, damals gab es kein Gesetz. Wir wussten nichts von einer Versicherung", beteuert seine Frau Yasmin Sanchez. Auf dem Anhörungsbogen der Polizei habe ihr Mann auf diese Unkenntnis hingewiesen, seinen Fehler aber auch eingeräumt. Nun soll Fernando Sanchez eine Strafe von 831 Euro zahlen - 15 Tagessätze, die sich nach dem von der Staatsanwaltschaft Stade geschätzten Einkommen richten, plus Gerichtskosten. Der Tatvorwurf: "Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz".
Demnach müssen alle Fahrzeuge, die schneller als sechs km/h sind und ausschließlich mit Motorkraft betrieben werden, haftpflichtversichert sein. E-Scooter sind bis zu 20 km/h schnell. Die bis 25 km/h schnellen E-Bikes hingegen fallen nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz, weil der Elektromotor nur als Unterstützung des Pedalenantriebs verwendet wird.
Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder Geldstrafe

Wer gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt und mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen unterwegs ist, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Handelt derjenige fahrlässig, so kann eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden.
Eine Haftpflichtversicherung für einen E-Scooter kostet zwischen ca. 30 Euro (reine Haftpflicht) und 86 Euro (Vollkasko) im Jahr. Aber das ist nicht das Einzige, worauf zu achten ist: Wichtig ist auch, dass der Elektro-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE/Straßenzulassung) hat.
• Eine Liste über die E-Scooter, für die das Kraftfahrtbundesamt ab Juni 2019 ABE erteilt hat, ist zu finden unter www.kba.de (Suchbegriff: ABE-Elektrokleinstfahrzeuge).

Das gilt bei E-Tretrollern

Elektrische Tretroller und Segways gelten als Elek-trokleinstfahrzeuge, die ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden können. Sie sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt bei Alkoholkonsum die 0,5-Promille-Grenze. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3 Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Das gilt bei Elektro-Fahrrädern

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Elektro-Hilfsantrieb, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Das heißt, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder der Fahrende mit dem Treten aufhört, wird der Hilfsantrieb automatisch unterbrochen. Beim Pedelec wirkt der elektrische Motor zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt.
Bei sogenannten S-Pedelecs handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit Elektro-Hilfsantrieb, die bei kombiniertem Einsatz von Muskel- und Motorkraft eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sie werden daher als Kleinkraftrad eingestuft. Es gilt Helm-, Führerschein-, Versicherungs- und Straßenbenutzungspflicht.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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